Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können ebenso wie beispielsweise Schlaglöcher schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Solche Schäden oder auch ausgefallene Straßenbeleuchtungen oder Ampeln können Sie über den "Schadensmelder" mitteilen. Er ist von jeder Seite der städtischen Website direkt über das Warndreieck-Symbol oben rechts im Menü erreichbar. Es können bis zu zwei Bilder von Schäden angehängt werden, was aber nicht verpflichtend ist. Der Standort wird entweder automatisch über die GPS-Funktion des Smartphones ermittelt oder kann manuell eingegeben werden. Zudem kann die Art des Schadens aus einer Liste ausgewählt sowie zusätzliche Informationen angegeben werden. Die Meldung kann sowohl anonym erfolgen, als auch mit persönlichen Kontaktdaten. Für allfällige Nachfragen zum Schaden sind die Mitarbeitenden des Werkhofes Lörrach für die Angabe einer E-Mailadresse und/oder einer Telefonnummer dankbar.
Die Schäden können auch telefonisch unter 0 76 21/415-400 mitgeteilt werden.
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Stellvertretender Technischer Leiter Werkhof
Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:
- auf Autobahnen: die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes
- auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
- auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt.
- auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
- Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Abhängig von der Art des Schadens
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person