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Gräber auf dem Lörracher Hauptfriedhof

Erdreihengräber

Erdreihengräber sind Einzelgrabstätten für Erdbestattungen, die zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt werden und ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt werden. Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 20 Jahre. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Belegung der Grabstätte ist die Beisetzung von Urnen in diese Grabstätte zulässig. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Reihengrabstätten ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Gräber durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und die gesamten Grabfelder gegebenenfalls erneut belegt.


Erdwahlgräber

Erdwahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das erstmalige Nutzungsrecht kann nur anlässlich eines Todesfalles für die Dauer von 20 Jahren erworben werden. Auf Antrag kann das Nutzungsrecht, immer anschließend an das vorherige Nutzungsrecht, um 10 Jahre verlängert werden. Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf den Friedhöfen ausgewählt werden. Solange ein Nutzungsrecht an einem Erdwahlgrab besteht, können in diese Grabstätte jederzeit Urnenbestattungen erfolgen. Weitere Erdbestattungen sind nur dann zulässig, wenn die Ruhezeit des zuerst Bestatteten bereits abgelaufen ist.


Urnenreihengräber

Urnenreihengräber sind Grabstätten für jeweils eine Urnenbestattung, die zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt werden und ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit vergeben werden. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Reihengrabstätten ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Gräber durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und die gesamten Grabfelder gegebenenfalls erneut belegt.


Stilles Gräberfeld

Im stillen Gräberfeld werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt. Eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist bei dieser Grabart nicht möglich. An der dafür vorgesehen Stelle können Blumen abgelegt werden. Stille Gräberfelder finden Sie, außer in Tüllingen, auf allen Lörracher Friedhöfen.


Urnenwahlgräber

An Urnenwahlgräbern kann auf Antrag ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen werden. Die Lage der Grabstätten kann im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf den Friedhöfen ausgewählt werden. Das erstmalige Nutzungsrecht kann nur anlässlich eines Todesfalles für die Dauer von 20 Jahren erworben werden. Auf Antrag kann das Nutzungsrecht, immer anschließend an das vorherige Nutzungsrecht, um 10 Jahre verlängert werden. In diesen Grabstätten ist die Beisetzung von jeweils bis zu vier Urnen zulässig.


Ehrengräber

Ehrengräber sind Grabstätten, die für die Bestattung verdienter Persönlichkeiten bestimmt sind. Über die Aufnahme in ein Ehrengrab entscheidet der Gemeinderat.


Kriegsgräber

Die Kriegstoten der Weltkriege ruhen in sogenannten Kriegsgräbern. Diese Gräber dienen dazu, den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben. Sie besitzen ein dauerhaftes Ruherecht.
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