Stadt plant Stadt: Stadtplanungsinstrumente und ihre Anwendung
Welche Grundlagen, Regelungen und Auflagen müssen die städtischen Planer beachten, wenn ein städtebauliches Projekt geplant und umgesetzt werden soll?
Jedes städtebauliche Projekt durchläuft diverse Planungsverfahrensschritte, bei denen unterschiedliche Planungsinstrumente zum Einsatz kommen. Je nach Verbindlichkeit des entsprechenden Planungsschrittes, kommen informelle oder formelle Planungsinstrumente zum Einsatz.
Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić
"Die Planung und Realisierung städtebaulicher Projekte ist einer Vielzahl von formalisierten Verfahrensschritten unterworfen, die durch die entsprechende Gesetzgebung für Städte, Gemeinden und Kommunen rechtlich bindend sind. Diese Planungsprozesse finden in der Regel nur mit formeller öffentlicher Beteiligung statt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass städtebauliche Projekte, deren Entwicklung und vor allem deren Akzeptanz, neue Beteiligungsformate brauchen. Einerseits für uns Stadtplanende, andererseits für die Bürgerschaft. Verschiedene informelle Planungsinstrumente geben uns die Möglichkeit Ideen und Planungsschritte zu validieren, in den Austausch mit verschiedenen Zielgruppen zu gehen, Bedürfnisse abzufragen, um somit Projekte bedarfsgerecht umzusetzen. Vor allem dem Thema Partizipation kommt zwischenzeitlich eine große Bedeutung zu, der wir uns auch stellen. Wir haben in den vergangenen Jahren viele wertvolle Erfahrungen bei verschiedentlichen Partizipationsprojekten, wie zum Beispiel im Rahmen der IBA Basel, gewinnen können, die wir bei der Planung zukünftiger Projekte nutzen können. Eine Stadt ist attraktiv, wenn sie für ihre Bewohnerinnen und Bewohner attraktiv, lebenswert und schützenswert ist. Daher muss sich unsere Stadtplanung an diesen Prämissen orientieren und bei der Planung, nebst der formalen Schritte, stets die informalen Prozesse mit einbeziehen. Stadtplanungsprozesse sind Aushandlungsprozesse, deren finale Entscheidung der Gemeinderat der Stadt Lörrach mitbestimmt."
Sommerfokus Stadt plant Stadt
Informelle Planungsinstrumente
Formelle Planungsinstrumente
Er ist lediglich behördenverbindlich und muss bei anstehenden Bebauungsplan daher berücksichtigt werden. Das bedeutet auch, dass von Bürgerinnen und Bürgern keine Ansprüche daraus abgeleitet werden können. Die Darstellungen sind nicht parzellenscharf.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind jedoch nach dem sogenannten „Gegenstromprinzip“, die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Bundes-, Landes- und der kommunalen Planung, zu beachten, wie zum Beispiel Grüngürtel, Abbaugebiete für Rohstoffen. Diese übergeordneten Planungsziele müssen wiederum auch die örtlichen Entwicklungen der Gemeinden berücksichtigen.
Weitere mit dem BauGB in Verbindung stehenden Gesetze sind unter anderem die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung (LBO).
Baugenehmigungen dürfen nur auf Grundlage der im Bebauungsplan festgesetzten, grundstücksbezogenen Vorgaben erteilt werden.
Da mit dem Bebauungsplan somit tiefgreifende Entscheidungen über die Nutzung eines Grundstückes getroffen werden können, ist es wichtig, die verschiedenen Belange, welche die Entwicklung der Gemeinde berühren, zu prüfen und abzuwägen. Um die vielschichtigen Belange abwägen zu können, sind jeweils das Vorhaben betreffend unterschiedliche Gutachten notwendig. Diese reichen von Verkehrs-, Schall- bis hin zu Klimagutachten. Von besonderer Bedeutung ist im BauGB der Umwelt- und Naturschutz. Hier wiederum spielt die Berücksichtigung des Artenschutzes als ein Umweltaspekt eine wichtige Rolle. Dieser kann nicht gegen einen anderen Belang abgewogen werden.
Die Bebauungspläne werden auf Basis ihrer Inhalte in „Einfache“ und „Qualifizierte“ Bebauungspläne eingeteilt. Qualifizierte Bebauungspläne zeichnen sich dadurch aus, dass sie Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten. Sobald auf eine der vorher genannten Festsetzung verzichtet wird, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Aktuelle Bebauungsplanverfahren sind beispielsweise Bühl III, Nördlich Engelplatz, Westlich Schwarzwaldstraße oder Arndtstraße/Tumringer Straße.
Als städtebauliche Sanierungsmaßnahmen kann eine Stadt Sanierungsgebiete ausweisen, sofern sogenannte vorbereitende Untersuchungen darlegen, dass in dem Bereich des Sanierungsgebietes städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen vorliegen. Danach wird ein förmlich festgelegtes Sanierungsbiet ausgewiesen, was so zu begrenzen ist, dass die Sanierung zweckmäßig durchgeführt werden kann. Ein Sanierungsgebiet ist die Voraussetzung, Städtebaufördermittel zu erhalten. Aktuelle Sanierungsgebiete in der Stadt Lörrach sind Baumgartnerstraße (kurz vor Aufhebung), Nördlich Innenstadt und die Lauffenmühle (kurz vor Satzungsbeschluss zum Sanierungsgebiet).
Aktuelle Planungsprojekte finden Sie unter der Rubrik "Lörrach plant & baut"