Insekten- und fledermausfreundliche Beleuchtung – Warum das wichtig ist
Nachtfalter und andere Insekten orientieren sich normalerweise am Mondlicht und an den Sternen; daher werden sie von künstlicher Beleuchtung, die viel heller ist als natürliches Licht, unwiderstehlich angezogen und verbrauchen durch stundenlanges Umschwirren der Lampen große Mengen an Energie. Wenn dann noch das Leuchtengehäuse defekt ist und die Oberflächentemperatur des Leuchtmittels über 40 °C beträgt, verschmoren die Insekten regelrecht an den Lampen.
Aber auch für andere Tiere wie lichtempfindliche Fledermausarten ist nächtliches Kunstlicht ein ernstes Problem. Zahlreiche Studien haben negative Auswirkungen auf den Bestand von Fledermausquartieren, die Ausflugszeit der Tiere aus dem Quartier, ihr Verhalten, die Jagdaktivität sowie die Wachstumsraten von Jungtieren nachgewiesen. Besonders kritisch ist die Zeit zwischen Mai und August, wenn die Jungtiere aufgezogen werden und die Weibchen mehrmals pro Nacht zwischen den Jagdgebieten und ihrem Quartier hin- und herfliegen, um die im Quartier verbleibenden Jungtiere zu säugen.
Zugvögel können durch Beleuchtungen von ihren Routen abgelenkt und in nahrungsärmere menschliche Siedlungen statt in nahrungsreiche Feuchtgebiete gelockt werden.
Verschiedene nachtaktive Arten wie Amphibien werden durch künstliches Licht massiv geblendet und benötigen circa eine Stunde, bis sich die Augen wieder an die Dunkelheit angepasst haben. Ihr Jagdverhalten oder auch das Räubervermeidungs-verhalten werden dadurch gestört.
Was Sie tun können
Um die negativen Auswirkungen von Außenbeleuchtung auf nachtaktive Tierarten wie Insekten, lichtempfindliche Fledermausarten, Vögel und Amphibien zu vermeiden bzw. reduzieren, sollten sie Folgendes beachten:
- Außenbeleuchtung nur zur tatsächlich erforderlichen Zeit und im tatsächlich notwendigen Bereich
- Keine Dauerbeleuchtung, sondern Einsatz von Bewegungsmeldern mit kurzer Beleuchtungszeit
- Verwendung von warmweißem Licht (< 2.700 Kelvin) ohne Blau- oder UV-Anteile (Wellenlänge > 580 nm)
- Reduzierung der Beleuchtungsstärke mittels Dimmung auf das unbedingt notwendige Maß
- präzise Ausrichtung des Lichtkegels auf den zu beleuchtenden Bereich
- Einsatz von niedrigen Leuchten mit Abschirmung nach oben
- Verzicht auf Beleuchtung von unten nach oben
- Staubdichte Konstruktion des Leuchtengehäuses, um das Eindringen von Insekten zu verhindern
- Oberflächentemperatur des Leuchtengehäuses max. 40 °C, um einen Hitzetod an-fliegender Insekten zu vermeiden
- Verdunkelung beleuchteter Innenräume durch Rollläden oder Jalousien, um keine Insekten anzulocken und lichtempfindliche Fledermausarten zu schützen.
Rechtliche Regelungen
- Zum Schutz der nachtaktiven Tierwelt hat das Land Baden-Württemberg in 2023 das Naturschutzgesetz geändert. Demnach ist es nach § 21 NatSchG-BW grundsätzlich nicht mehr erlaubt, Fassaden von baulichen Anlagen die ganze Nacht über anzustrahlen.
- Im Sommer (April bis September) ist eine Beleuchtung ganztägig zu unterlassen, in den Wintermonaten (Oktober bis März) gilt dies von 22 Uhr bis 6 Uhr.
- Von diesem Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen, die gut begründet sein müssen und bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall zu beantragen sind.
- Sofern Sie eine Ausnahmegenehmigung für einen besonderen Anlass beantragen möchten, wenden Sie sich für die Formalitäten und zu erbringenden Unterlagen bitte an den untenstehenden Kontakt.