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Kartierungen von Tieren und Pflanzen in Lörrach


Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes. Die Bestimmungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa.

Ziel der Kartierung ist, langfristig die Qualität von Lebensräumen beziehungsweise das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.

Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich beziehungsweise nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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