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Stadt will Erbbaurechte für Schlüsselgrundstücke und an Vereine vergeben


Die Prüfung der Vergabeleitlinien städtischer Grundstücke unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Gesichtspunkten – im Gegensatz zu rein ökonomischen Markern – wurde 2020 von den Fraktionen von „Bündnis 90/Die Grünen“ und der SPD angestoßen. Daraufhin hat sich eine Arbeitsgruppe der zuständigen Fachbereiche unter anderem intensiv mit den Fragen des Erbbaurechtes auseinandergesetzt. Der neue Grundsatzbeschluss zu den Erbbaurechten wird am 9. März im Ausschuss Umwelt und Technik vorgestellt.

In der Vorlage zum Grundsatzbeschluss über Erbbaurechte werden verschiedene Themen beleuchtet, insbesondere zum Eigentum, den Einnahmen und der Haushaltsituation, zu Krediten und Erbbauzinsen, zur Veräußerung, zum Erbbaurechtsvertrag, zur Laufzeit und zu sozialen Kriterien.

Die interne Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung kommt zum Ergebnis, dass hauptsächlich die finanzielle Situation gegen die generelle Einführung von Erbbaurechten spricht: Erlöse aus Grundstücksverkäufen sind bereits in der Finanzplanung der kommenden Jahre berücksichtigt, insbesondere für den städtischen Haushalt und Zukunftsinvestitionen. Weitere Nachteile sind die erschwerte Vermarkung von Erbbaurechten, die aktuelle Höhe des Erbbauzinses und die Komplexität der Erbbaurechtsverträge.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Erbbaurechte nur bei „Schlüsselgrundstücken“ und an Vereine vergeben werden. Schlüsselgrundstücke sollen unter Berücksichtigung der Lage und Größe des Grundstückes, der städtebaulichen und planerischen Aspekte und einer möglichen Verwendung des Grundstückes geprüft werden.

Aktuell bestehen 31 Erbbaurechtsverträge, wobei die Stadt bei drei Grundstücken der Erbbaurechtsnehmer ist. Den Hauptanteil der bestehenden Erbbaurechte machen Vereine aus. Die Stadt selbst ist nur an etwa vier Prozent der jährlichen Kaufverträge in Lörrach beteiligt. Des Weiteren hat die Stadt kaum fiskalische Grundstücke im Eigentum um Erbbaurechte abzuschließen. Dieses Eigentum besteht hauptsächlich aus Straßen, Wegen, Plätzen oder Parks.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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