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Informationen zum Schöffenamt


Das Schöffenamt wird ehrenamtlich ausgeübt, juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

Gesucht werden Personen, die in der Stadt Lörrach wohnen und am Stichtag, 1. Januar 2024, zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Eine Schöffin oder ein Schöffe muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein. Weitere Voraussetzungen werden auf den Informationsveranstaltungen vorgestellt. Aus der Liste der Freiwilligen wird der Lörracher Gemeinderat dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Schöffinnen und Schöffen vorschlagen.

Interessierte können sich bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Amtsgerichts Lörrach und der Stadt Lörrach über das Schöffenamt erkundigen. Der erste Termin ist am Freitag, 10. März von 10 bis 11.30 Uhr. Der zweite Termin ist am Mittwoch, 15 März von 16 bis 17.30 Uhr. Die beiden Veranstaltungen finden im Großen Sitzungssaal im Rathaus Lörrach, Luisenstraße 16, statt.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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