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Wiederholung der Beschlussfassung zur Umbenennung des Carl-Keller-Wegs


Dieser Beschluss erfolgt ohne inhaltliche Vorberatung in den Ausschüssen, da das Regierungspräsidium nicht den Inhalt, sondern die Formalien der Abstimmung gerügt hat.

Hintergrund ist der von Oberbürgermeister Jörg Lutz irrtümlicherweise zunächst abgelehnte und im späteren Sitzungsverlauf dennoch zugelassene Sachantrag von Stadtrat Bernhard Escher. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums, das den Vorgang auf Initiative von Stadtrat Escher überprüft hat, stellt dies einen Verstoß gegen zwingende Verfahrensvorschriften über die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Gemeinderat dar und führe zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses.

Nach der Wiederholung des formalen Beschlusses im März wird die Verwaltung dem Gemeinderat im Gremienlauf April den Umbenennungsbeschluss zur Vorberatung und zum Beschluss vorlegen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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