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Veränderungssperre für das Plangebiet Arndtstraße/Tumringer Straße teilweise aufgehoben


Die Stadt Lörrach verfolgt das Ziel, den Einzelhandel auf der Grundlage des Märkte- und Zentrenkonzeptes im Stadtgebiet zu steuern. Daher wurde die Veränderungssperre beschlossen, um die städtebaulichen Ziele in dem neuen Bebauungsplan umsetzen zu können.

Im Bebauungsplan sollen Regelungen zur Größe der Verkaufsfläche und der Art der Nutzung getroffen werden, um negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die räumliche Nahversorgung zu vermeiden.

Die Verlängerung der Veränderungssperre wurde unter anderem auf Grund der Verhandlungen mit dem Betreiber des Lebensmittelmarktes zur intensiveren Ausnutzung des Grundstücks erforderlich. Allerdings kann für Teilbereiche im Plangebiet die Veränderungssperre aufgehoben werden, da hier kein akutes Planungsbedürfnis mehr besteht. Für die von der Aufhebung nicht betroffenen Flächen gilt die Veränderungssperre uneingeschränkt weiter.

Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs ist im März 2023, der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan im Juli 2023 vorgesehen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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