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Erneuter Aufstellungsbeschluss für Tumringen Nord


Der Gemeinderat hatte im November 2018 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Bereich „Tumringen Nord“ gefasst. Nach der damaligen Rechtsgrundlage und den darin enthaltenen Regelungen war der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen. Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes wurde auf Basis des entsprechenden Paragraphen im Baugesetzbuches eine Verlängerung eingeführt. Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans können damit bis zum 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden. Der Satzungsbeschluss ist bis 31. Dezember 2024 zu fassen.

Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen können bereits laufende Bebauungsplanverfahren nach dem neuen Verfahrensrecht fortgeführt werden. Da zum Bebauungsplanverfahren „Tumringen Nord“ noch keine Beteiligung stattgefunden hat, besteht auch hier diese Möglichkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird allerdings eine „Erneuerung“ des Aufstellungsbeschlusses auf der aktuellen Rechtsgrundlage mit anschließender ortsüblicher Bekanntmachung empfohlen. Dies soll mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss erfolgen.

Der Entwurf für den Bebauungsplan befindet sich aktuell noch in Erarbeitung. Für den Beginn des nächsten Jahres ist dessen Vorstellung in den Gremien mit Beschluss einer freiwilligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Daraus gewonnene Erkenntnisse werden in das weitere Verfahren aufgenommen. Der erarbeitete Offenlageentwurf wird den Gremien erneut vorgestellt. Mit Beschluss des Gemeinderates werden die Bürgerinnen und Bürger dann mit förmlicher Offenlage nochmals beteiligt.

Nach Beendigung der Offenlage werden die eingegangenen Stellungnahmen aufbereitet und dem Gemeinderat in einer weiteren Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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