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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Alkoholtestkäufe in der Lörracher Innenstadt


Die Polizei und die Stadt Lörrach kontrollierten gemeinsam mit pädagogischer Begleitung der Villa Schöpflin zum zweiten Mal in diesem Jahr den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Der 16-jährige Schüler des Hans-Thoma-Gymnasiums versuchte insgesamt sieben Mal hochprozentigen Alkohol in Supermärkten und Kiosken durch die Kasse zu bringen. Dies gelang ihm in nur einem Fall.

Seit 2010 werden Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Der erste Testkauf in diesem Jahr verlief zu 100 Prozent negativ. Den damals eingesetzten minderjährigen Auszubildenden wurde in allen getesteten Geschäften hochprozentiger Alkohol verkauft. Daher war es wichtig die Testkäufe im diesem Jahr noch vor den Feiertagen durchzuführen, um auf das Alkoholverkaufsverbot an Minderjährige zu erinnern. Das Ergebnis vom Testkauf am 28. November 2022 verlief sehr erfreulich, denn sechs von sieben getesteten Geschäften führten den Verkauf korrekt ab. In einigen Geschäften hatte der 16-jährige Schüler nicht mal die Möglichkeit sich am hochprozentigen Alkohol zu bedienen.

Die Alkoholtestkäufe zeigen dennoch immer wieder, dass es notwendig ist, diese regelmäßig durchzuführen und Schulungen in diesem Bereich anzubieten, denn sie sind ein wichtiger Baustein des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Die Villa Schöpflin führt aus diesem Grund Schulungen im Einzelhandel durch, in denen unter anderem Verkaufssituationen besprochen und durchgespielt werden. So soll das Personal besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereitet und entsprechend sensibilisiert werden. Zum Beispiel sollte unabhängig von der eigenen Einschätzung des Alters immer nach dem Ausweis verlangt werden. Auch wenn per Gesetz die einzelnen Verkäufer verantwortlich sind, müssen die Filialleitungen ihre Angestellten zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes vorbereiten und auffordern. Sie haben dadurch einen großen Einfluss auf die Einhaltung dieses Gesetzes. Daher sollen sie künftig bei Mehrfachverstößen ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden.

Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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