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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Neufassung der städtischen Satzung für öffentliche Bekanntgaben tritt in Kraft


Anlass der Neufassung der bisherigen Satzung der Stadt Lörrach über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen aus dem Jahr 1975 war das Erfordernis, schnell und effektiv auf kurzfristig eintretende Entwicklungen zu reagieren. Insbesondere beim Erlass von Allgemeinverfügungen haben die vergangenen zwei Jahre mit einer Vielzahl von pandemiebezogenen Allgemeinverfügungen gezeigt, dass eine schnelle Bekanntgabe von zentraler Bedeutung ist. Die bisherige Praxis der Veröffentlichung kommunaler Rechtsetzungsakte durch die eine entsprechende Veröffentlichung in den lokalen Zeitungen wurde diesen Anforderungen nicht mehr gerecht. Die nun vorliegende Neufassung der Satzung trägt der Digitalisierung und dem damit einhergehenden veränderten Nutzungsverhalten vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung.

Künftig erfolgen öffentliche Bekanntmachungen auf der städtischen Website unter https://www.loerrach.de/Bekanntmachungen und treten einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Als zusätzliches Serviceangebot wird eine Veröffentlichung in den örtlichen Printmedien beibehalten um auch die Personen zu erreichen, die Informationen überwiegend aus den Printmedien beziehen. Jedoch hat diese Veröffentlichung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der jeweiligen Satzung.

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Satzung tritt die Satzung der Stadt Lörrach über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen vom 19. September 1975 gleichzeitig außer Kraft.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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