Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Bodenrichtwerte für Lörrach und Inzlingen seit 1. Juli verfügbar


Dabei erhöhte sich die Anzahl der Bodenrichtwertzonen erheblich (von 65 im Jahr 2020 auf 325 zum 1. Januar 2022), die Anzahl der Bodenrichtwerte hingegen nur leicht (von 67 im Jahr 2020 auf 84 zum 1. Januar 2022). Diese städtebaulichen Bodenrichtwerte bilden eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der Grundsteuerreform 2025.

Der Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter lagetypischer Durchschnittswert. Er ist auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (Euro pro Quadratmeter) eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand bezogen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind für die Bemessung der Grundsteuer maßgeblich.

Die Bodenrichtwerte werden in Richtwertzonen ausgewiesen. Diese Zonen umfassen Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Den überwiegenden Bodenrichtwerten ist ein beschreibender Datensatz zugeordnet, der alle wertrelevanten Merkmale, wie beispielsweise Art und Maß der Nutzung, Entwicklungszustand, Geschossflächenzahl und Grundstücksfläche der Bodenrichtwertzone enthält.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung in Bezug auf die Wertermittlung. Aus den Bodenrichtwerten lassen sich auch keine Rechtsansprüche hinsichtlich Bauleitplanung- oder Bauordnungsrecht ableiten.

Für die Bemessung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 ist laut Landgrundsteuergesetz grundsätzlich zunächst der Bodenrichtwert ohne Anpassungen maßgeblich. Ein anderer Wert kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um plus/minus 30 Prozent abweicht. Der Nachweis durch ein qualifiziertes Gutachten ist nach der Feststellungserklärung des Finanzamtes und Widerspruch durch den Steuerpflichtigen erforderlich.

Die Bodenrichtwerte für Inzlingen und Lörrach sind seit dem 1. Juli 2022 über die Homepage www.gutachterausschuesse-bw.de frei zugänglich. Der Gutachterausschuss hat hier zudem wichtige allgemeine Hinweise zu den Bodenrichtwerten veröffentlicht. Diese sind auch auf der städtischen Homepage unter www.loerrach.de/grundsteuerreform abrufbar.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

Nach oben