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Fortschreibung Lärmaktionsplan – Beteiligung der Öffentlichkeit


In der jetzt erarbeiteten dritten Stufe umfasst der Lärmaktionsplan die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet, wie Autobahnen, Bundes- und Landstraßen mit mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Auf der Basis der Lärmkartierung sind Aktionspläne zu erstellen, in denen Lärmprobleme zu untersuchen sind, die durch die Lärmquellen oberhalb der Schwellenwerte verursacht werden. Ab diesen Schwellenwerten geht der Gesetzgeber von Lärmbelastungen für Anwohner aus. In Lörrach sind dies die BAB A98, die B 317, die Landesstraße L 141 von der BAB-AS Lörrach Ost bis zur B 317 (Wallbrunnstraße, Belchenstraße, Milkastraße, Gretherstraße, Tumringer Straße) und die L138 (Hauingen-Steinen). Die Lärmkartierungen für diese verpflichtend zu berücksichtigenden Straßen wurden durch die Landesanstalt für Umwelt, Naturschutz und Messungen, Karlsruhe (LUBW) mit Hilfe von Berechnungen aus Verkehrsbelastungsdaten und vor Ort-Erhebungen durchgeführt.

In Ergänzung der Pflichtkartierung durch die LUBW erfolgten zusätzliche freiwillige Lärmberechnungen von Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mindestens 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Der Schwerpunkt liegt auf Straßen, auf denen noch keine Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und in deren Umfeld von hohen Lärmbelastungen ausgegangen werden kann. Nach neuerer rechtlicher Regelung können auch Lückenschlüsse zwischen zwei Tempo – 30 Streckenabschnitten bis maximal 300 Meter erfolgen, die ebenfalls mit betrachtet wurden.

Bei den untersuchten Straßen handelte es sich um die Kreisstraße K 6344, Eisenbahnstraße, Röttler Straße, Hauinger Straße, Unterdorf- und Steinenstraße, Lörracher Straße, Brombacher Straße, Dammstraße, Basler Straße, Bahnhofstraße, Schwarzwaldstraße, Tumringer Straße ab Berliner Platz sowie die Freiburger Straße (bereits Tempo 30).

„Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist eine wichtige Maßnahme, um die Lärmbelastung für die Bevölkerung in den stark befahrenen Straßen zu minimieren“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Wir haben dabei über die gesetzlichen Regelungen hinaus noch weitere Straßen untersucht, um einen größeren Kreis von betroffenen Anwohnende zu erreichen. Diese Vorgehensweise wollen wir in den weiteren Untersuchungen fortführen.“

Nach der rechtlichen Vorgabe wird der Straßenverkehrslärm grundsätzlich berechnet und nicht gemessen. Die Lärmmessung eignet sich nicht, da die Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen, wie beispielsweise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder auch schwer erfassbare zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke, abhängt

Der jetzt anstehende Schritt der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung und die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Oktober / November2022. Dabei eingegangene Anregungen und Bedenken werden anschließend geprüft und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Im Anschluss wird der Lärmaktionsplan dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies ist für das 1. Quartal 2023 geplant.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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