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Maßnahmen auf dem Lauffenmühle-Areal: Sanierung der schadstoffbelasteten Gebäude


Auf Grundlage des Gutachtens zur Schadstoffbelastung Gebäudesubstanz, das im April des Jahres vorgelegt und verabschiedet wurde, legt die Verwaltung aktuell die konkreten Maßnahmen und Kosten für die Schadstoffsanierung und den Rückbau zur Abstimmung vor.

Mit der Entscheidung über den Erhalt und den Abriss eines Teils der Gebäude wurde im April die Grundlage für die weiterführenden Projektarbeiten gelegt. „Die Erstbewertung der Bausubstanz und die Schadstoffanalyse sind eine wichtige Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung dieses Leuchtturmprojektes Lauffenmühle – next innovation. Das Ziel ist und bleibt es, die vorhandene Gebäudestruktur nach Möglichkeit nachhaltig weiter zu nutzen und rezykliertes Material für den Bau neuer Gebäude zu verwenden“, betont Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić. Mit dem Beschluss des Gemeinderats im April, wurden in einem ersten Schritt für einen Teil der Gebäude erste Maßnahmen zum Erhalt respektive Rückbau festgelegt. Die Sanierungsmaßnahmen beginnen ab Mitte August, die Fertigstellung ist im Dezember vorgesehen. Für die Sanierung der ehemaligen Elektrowerkstatt werden noch in diesem Jahr die Planungen konkretisiert und dem Gemeinderat ebenfalls zur Abstimmung vorgelegt. In den Jahren 2023 und 2024 folgen weitere Bauabschnitte.

Das aktuelle Maßnahmenpaket sieht vor, für den ortsbildprägenden Eingangsgebäudekomplex mit den Sheddächern im ersten Bauabschnitt eine Schadstoffsanierung durchzuführen. Bei der zugrundeliegenden Untersuchung wurden vor allem asbesthaltige Schadstoffe (Asbestzement, Dach- und Fassadenplatten, Dichtungen, Fensterkitt, Fliesenkleber und Dichtschnüre), Teere (Teerkork-Isolierung, Teerpappen sowie Gussasphalt) und künstliche Mineralfasern (KMF) als Dämmung gefunden, die ausgebaut und entsorgt werden sollen. Hierfür müssen unter anderem alle verkitteten Glasscheiben unter Schutzmaßnahmen ausgebaut und die Öffnungen wieder provisorisch geschlossen werden. Die zementgebundenen Dach- und Fassadenplatten müssen rückgebaut und die Gebäudehülle wieder soweit geschlossen werden, dass kein fremder Zugang möglich ist. Zudem werden Versorgungsleitungen im Gebäude zurückgebaut, um die Dämmungen und Dichtschnüre entsorgen zu können.
„Das Ziel ist es, die Gebäude möglichst in einen Rohbauzustand zu bringen und für zukünftige Nutzungen und Entwicklungen vorzubereiten,“ erläutert die Bürgermeisterin. Die ehemaligen Produktionshallen sind nach Analyse des Gutachtens in Zukunft nicht nachhaltig nutzbar. So sind unter anderem die Dächer undicht und marode, um später beispielsweise eine Solaranlage tragen zu können.

Die erfolgte Altlasten- und Schadstoffuntersuchung wurde mit Fördermitteln des Lands Baden-Württemberg finanziert. Der Abbruch und die Sanierung von Gebäuden oder Gebäudeteilen werden mit Mitteln aus der Städtebauförderung im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) finanziell unterstützt.

Die Kosten für den ersten Bauabschnitt der Schadstoffsanierung der Gebäude belaufen sich auf 1,68 Millionen Euro. In den Jahren 2023 bis 2024 sollen die weiteren Bauabschnitte umgesetzt werden. Die entsprechende Maßnahmengenehmigung wird im Herbst 2022 zur Genehmigung und Aufnahme in die Finanzplanung 2023 folgend vorgelegt.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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