Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Planungen für das Neubaugebiet Bühl III werden konkret


Bereits 1979 hat der Gemeinderat beschlossen, zur Abrundung des bestehenden Wohngebiets Bühl II die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Wohnbauflächen mit einzubeziehen und hatte dafür einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes von 2010 wurde der Perimeter des Baugebiets geändert. Die nun vorliegenden Planungen basieren auf dem aktualisierten Bebauungsperimeter. Bei der Schaffung der vorgesehenen rund 280 Wohneinheiten soll die bestehende Struktur des Wohngebiets Bühl II vervollständigt werden.

„Mit der Erschließung des Bühl III als Wohngebiet wird nachhaltig und klimaangepasst nachverdichtet. Bei der Planung haben wir ganz bewusst die bestehenden Strukturen in Augenschein genommen und integrieren diese gezielt. Wichtig ist es, für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht nur Wohn- sondern auch Lebensraum zu schaffen, der auf die sich verändernden Bedürfnisse angepasst ist“, äußert Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić.

Für die Bebauung des Areals wurde 2019 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt. Auf Basis des 2020 gekürten Siegerentwurfs wurde unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und weiterer Belange, der städtebauliche Entwurf erstellt. Dieser ist die Grundlage für den Bebauungsplan sowie für die Entwurfsplanung der Straßen und Ver-/Entsorgung.

Die Verkehrserschließung des Baugebiets Bühl III soll demnach hauptsächlich über die Römerstraße sowie den Alemannenweg durch eine Ringerschließung, von der Stichstraßen abzweigen, erfolgen. Fußwege sollen einseitig angelegt werden. An der Ringerschließung ist im Osten auch ein Quartiersplatz vorgesehen. Ferner wird das Wohngebiet durch eine Grünverbindung durchzogen, in die Wege sowie Verweil- und Aufenthaltszonen integriert sind. Im Rahmen der Erschließung ist eine fußläufige Nord-Süd-Verbindung im Wohngebiet sowie eine Verbindung zum Wohngebiet Bühl II und zum ÖPNV-Netz vorgesehen. Die Grünverbindung ist eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Klimaanpassung, da sie die Durchlüftung des Wohngebiets gewährleisten soll. Auch dem bestehenden Fledermauskorridor wird mit einem Schutzstreifen und einer neuen Leitstruktur Rechnung getragen.

Für das Neubaugebiet Bühl III sind 41 Reihenhäuser, vier Doppelhaushälften und 16 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Mehrfamilienhäuser verfügen jeweils über eine Tiefgarage oder sind an einen Tiefgaragenverbund angeschlossen. Den Reihenhäusern ist gemäß dem Stellplatzschlüssel von 1,0 jeweils ein Carport zugeordnet. Öffentlicher Parkraum ist entlang der zukünftigen Ringstraße vor den Mehrfamilienhäusern und dem Quartiersplatz vorgesehen. Hier sollen auch die Angebote für E-Ladesäulen und Car-Sharing integriert werden. Zudem wird hier eine Fläche für eine Kita in Kombination mit Wohnen ab dem ersten Obergeschoss vorgehalten.

Ein wichtiger Punkt bei der Erschließung ist die Entwässerung, welche im Plangebiet im Trennsystem erfolgen wird. Dabei werden Regen- und Abwasser über getrennte Kanalsysteme abtransportiert. Begrünte Dächer auf Gebäuden und Carports sowie Retentionszisternen auf den Baugrundstücken sollen Wasser aufnehmen und speichern. Zusätzlich werden im Baugebiet Notmulden angelegt, die bei Starkregenereignissen, Wasser aufnehmen und zurückhalten können.

Das Neubaugebiet soll an das ÖPNV-Netz des bestehenden Wohngebietes angeschlossen werden. Dafür sind zwei ergänzende Haltestellen im Wohngebiet Bühl II und eine neue Haltestelle auf dem Bühl III vorgesehen.

Im Zuge der Planungen wird auch eine Energiezentrale zur Versorgung des Neubaugebietes und angrenzender Strukturen des Bühl II mitgedacht. Für das entsprechende Flurstück im Alemannenweg hat der Gemeinderat eine juristische und gutachterliche Prüfung bestimmt. Eine Integration in den städtebaulichen Entwurf sowie planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen daher erst nach der entsprechenden Prüfung.

Die Planung sieht vor, das im zweiten Halbjahr 2022 die Beschlussfassung für die frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen soll. Parallel dazu wird die Umlegung vorbereitet sowie die Entwurfsplanung für die Straße und Ver-/Entsorgung weitergeführt. Der Erschließungsbau ist für 2024/2025 vorgesehen. Im Anschluss daran soll die Grundstücksvergabe erfolgen, die bis spätestens 2026 abgeschlossen sein soll.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

Nach oben