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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Alkoholtestkäufe im Lörracher Einzelhandel


Auszubildende des Landratsamts Lörrach im Alter von 16 und 17 Jahren versuchten insgesamt sieben Mal hochprozentigen Alkohol in Supermärkten und Kiosken durch die Kasse zu bringen. Dies gelang in allen Fällen.

Seit 2010 werden Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Das enttäuschende diesjährige Ergebnis zeigt klar, dass regelmäßige Alkoholtestkäufe und Schulungen notwendig sind. Sie sind ein wichtiger Baustein, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sicherzustellen.

Die Villa Schöpflin führt aus diesem Grund Schulungen im Einzelhandel durch, in denen unter anderem Verkaufssituationen besprochen und durchgespielt werden. Dies soll das Personal besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereiten und entsprechend sensibilisieren. Zum Beispiel sollte unabhängig von der eigenen Einschätzung des Alters immer eine Alterskontrolle stattfinden. Auch wenn per Gesetz die einzelnen Verkäuferinnen und Verkäufer verantwortlich sind, müssen die Filialleitungen ihre Angestellten zur Einhaltung des JuSchG vorbereiten und auffordern. Sie haben dadurch einen großen Einfluss auf die Einhaltung dieses Gesetzes. Daher sollen sie künftig bei Mehrfachverstößen ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden.

Das JuSchG sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16Jahren.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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