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Zensusbefragung 2022 startet in Lörrach


„Die im Rahmen der Zensusbefragung erhobenen Daten sind für die Städte und Kommunen elementar wichtig, denn sie sind unter anderem eine wichtige Basis für zukünftige kommunale Bedarfsplanungen von Wohnungen, Kinderbetreuungsplätzen und der öffentlichen Infrastruktur. Auch rechtliche Regelungen, die Einteilung der Wahlkreise oder die Ermittlung des Länderfinanzausgleichs werden mittels dieser statistischen Daten festgelegt. Daher danke ich bereits jetzt allen Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der Zensusbefragung auskunftspflichtig sind, für ihre Mithilfe bei dieser wichtigen statistischen Erhebung“, äußert Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Geplant, organisiert und koordiniert wird die Zensusbefragung für die Stadt Lörrach von Corina Kübler, die seit Oktober 2021 die städtische Erhebungsstelle leitet. Für die Sicherstellung der notwendigen Vertraulichkeit und Datensicherheit ist das Büro der Erhebungsstelle im Rathaus von der allgemeinen Infrastruktur abgeschottet und arbeitet autark vom Netzwerk der städtischen Verwaltung getrennt. Die Datenermittlung erfolgt verschlüsselt, personenbezogene Daten werden gelöscht sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen hergestellt werden können.

Die für die statistische Erhebung notwendigen Vorbereitungen sind abgeschlossen: Erhebungsbeauftragte wurden sorgfältig ausgewählt und geschult, die Registerdaten der zu befragenden Einwohnerinnen und Einwohner erfasst, die Einteilung der Befragungsbezirke vorgenommen und die Unterlagen für die Befragungen erstellt. Insgesamt 34 Erhebungsbeauftragte werden ab dem 16. Mai in der Stadt Lörrach und in den Ortsteilen 560 Anschriften mit 4215 Personen für den Zensus befragen. Dies entspricht zirka elf Prozent der Lörracher Bevölkerung. Dazu kommen noch 21 Sonderanschriften mit 478 Personen. Zu diesen Sonderanschriften zählen Einrichtungen für Senioren oder pflegebedürftige Menschen, psychiatrische Einrichtungen, die JVA, Wohnungslosenunterkünfte oder auch Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete Menschen.

Auf kritische Vorbehalte der Bürgerschaft gegenüber der bundesweiten Zensuszählung, die zum Teil in den sozialen Medien verbreitet werden ist die Erhebungsstellenleiterin vorbereitet. „Aktuell sind noch keine Beschwerden bei uns eingegangen, kritischen Fragen zur Erhebung können wir mit Fakten entkräften. Mögliche Betrugsversuche durch Dritte versuchen wir zu verhindern. Daher folgen unsere Erhebungsbeauftragten strikten Regelungen, um sich den Personen gegenüber auszuweisen“, erläutert Kübler und fügt an: „Wir bitten Bürgerinnen und Bürger sich umgehend zu melden, sollten sie Auffälligkeiten im Rahmen der Zensusbefragungen feststellen, die vom festgelegten Prozedere abweichen.“ Terminankündigungen von den Erhebungsbeauftragten erfolgen persönlich und ausschließlich per postalischer Zustellung. Diesem Schreiben sind dann auch entsprechende Informationen der Erhebungsbeauftragten beigelegt. Beim Befragungstermin müssen sich die Erhebungsbeauftragten dann auch den Befragten gegenüber mit einer Zensus-Identifikationskarte ausweisen.

Die Zensusbefragung der auskunftspflichtigen Personen wird kaum länger als zehn Minuten in Anspruch nehmen. Nach der Befragung erhalten die Personen dann von der oder dem Erhebungsbeauftragten noch einen digitalen Code für einen Onlinefragebogen, der auf Wunsch aber auch als Druckexemplar ausgehändigt wird.

Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 15. Mai eine postalische Terminankündigung für die Zensusbefragung erhalten, unterliegen einer gesetzlich geregelten Auskunftspflicht. Personen, die diese Befragung verweigern, droht daher ein Bußgeldverfahren.

Informationen zur bundesweiten Zensus-Befragung sind online auf der Website des Zensus 2022 unter https://www.zensus2022.de oder über die städtische Website https://www.loerrach.de/Zensus2022 abrufbar.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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