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Faktencheck Zensus 2022 – Stichtag naht


Mit der statistischen Erhebung wird bundesweit ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben. Deutschlandweit werden zirka zehn Prozent der Bevölkerung befragt – etwa 10,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Stadtverwaltung erreichen bezüglich der anstehenden Erhebung zahlreiche Fragen zur Nutzung der Daten. „Beim Zensus geht es mitnichten darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Bürgerschaft zu erfahren. Vielmehr bedeutet die statistische Erhebung, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden“, erklärt Corina Kübler, Leiterin der Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Lörrach.

Die erhobenen Daten unterliegen einer strikten Zweckbindung und dürfen nur im Rahmen des Zensus genutzt und ausgewertet werden. Im Anschluss an die Auswertung werden sämtliche Daten aller Befragten gelöscht.

Die Befragung wird durch Erhebungsbeauftragte durchgeführt, welche die Erhebungsstelle in den vergangenen Wochen für diese Tätigkeit sorgfältig laut den zugrundeliegenden Vertraulichkeitskriterien rekrutiert hat. Diese Personen bekommen sogenannte Befragungscluster zugewiesen, in denen sie die Daten von Bürgerinnen und Bürgern erheben, die gemäß dem Zensus-Zufälligkeitsprinzips ausgewählt wurden. Alle Erhebungsbeauftragten der Stadt Lörrach, die diese Tätigkeit ehrenamtlich übernehmen, wurden entsprechend geschult und sind auf die Geheimhaltung der Daten verpflichtet, auch über den Erhebungszeitraum hinaus.

Einwohnerinnen und Einwohner, die befragt werden, erhalten vorab per Post ein Ankündigungsschreiben, in der Datum und Uhrzeit der Befragung benannt sind. Am Tag der Befragung werden die Erhebungsbeauftragten zum besagten Zeitpunkt erscheinen, sich ausweisen und die Befragung mit den Personen durchführen. Im Anschluss daran erhalten die Befragten Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen, der zusätzlich von ihnen persönlich ausgefüllt werden muss. Auf Wunsch kann dieser auch in Papierform von den Erhebungsbeauftragten angefordert werden.

Sofern die Bürgerinnen und Bürger an den vorgeschlagenen Termin, den sie mit dem Ankündigungsschreiben erhalten, verhindert sind, ist es möglich, diesen Termin telefonisch zu ändern. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die ausgewählten Personen, die eine Befragungsbenachrichtigung erhalten, auskunftspflichtig sind und sich der Zensus-Befragung nicht entziehen können. Personen, die eine Befragung verweigern, werden mit einem Bußgeld belegt.

„Im Zuge gezielter Falschinformationen zum Zensus 2022 empfehlen wir den Bürgerinnen und Bürgern sich auf der offiziellen Website https://www.zensus2022.de der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu informieren. Erklärfilme sowie ein Faktencheck zum Zensus sind hier abrufbar“, informiert Corina Kübler. Auch auf der städtischen Website sind diese Informationen und Links hinterlegt.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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