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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Anmeldung von Demonstrationen in Lörrach


Nach Paragraph 1 des Versammlungsgesetzes hat jede Person das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Die Versammlungen müssen lediglich angemeldet werden, eine gesonderte Genehmigung durch die Stadtverwaltung ist nicht erforderlich. Die Versammlungsbehörden können aber die Demonstrationen mit Auflagen versehen.

Eine Versammlung kann nur verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung erkennbar ist, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.

Für ein Verbot des angemeldeten Autokorsos gibt es derzeit keine juristisch haltbaren Anhaltspunkte. Dem Veranstalter des Autokorsos wird von Seiten der Stadtverwaltung und in enger Abstimmung mit dem örtlichen Polizeirevier enge Auflagen für die Durchführung erlassen.

„Wir möchten unseren in Lörrach schutzsuchenden ukrainischen Bürgerinnen und Bürger sowie unseren Freunden im ukrainischen Wyschhorod unsere Solidarität ausdrücken“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine erleben wir in Lörrach eine Welle der Hilfsbereitschaft. Wir können die Demonstration nicht verbieten, werden aber in unserer Stadt Ereignisse, wie in Berlin vor wenigen Tagen geschehen, nicht tolerieren. Ein friedliches Miteinander ist die Grundlage des Zusammenlebens in Lörrach. Daher kann es keine pauschale Vorverurteilung unserer russischstämmigen Mitbürgerinnen und Mitbürger geben. Auf der anderen Seite verurteilen wir jede Unterstützung von Putins Angriff auf die Ukraine scharf.“

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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