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FFP2-Maskenpflicht für Besuchende im Rathaus, den Außenstellen und der städtischen Einrichtungen


Die Stadtverwaltung sieht die Maskenpflicht im Hinblick auf die noch hohen Inzidenzen als eine Schutzmaßnahme für die Mitarbeitenden. Neben der Stadt Lörrach werden auch umliegende Kommunen eine Maskenpflicht in ihren Einrichtungen beibehalten.

Die Maskenpflicht gilt auch bei städtischen Veranstaltungen im Rathaus, in städtischen Einrichtungen und an externen Veranstaltungsorten.

Für den Besuch der städtischen Einrichtungen sind alle halbfiltrierenden Masken geeignet. Dazu zählen Masken nach den Standards FFP2 beziehungsweise FFP3 und KN95 oder N95. Zudem muss im Vorfeld des Besuchs im Rathaus und den Außenstellen ein Termin vereinbart werden. Für Bürgerservices steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung: https://www.loerrach.de/online-terminbuchung

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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