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Lauffenmühle-Areal: Gutachten zur Schadstoffbelastung der Bausubstanz liegt vor


Die Grundsatzentscheidung zum Erhalt der Gebäudesubstanz ist Teil der ersten Entwicklungsphase des komplexen Stadtentwicklungsprojekts auf dem ehemaligen Industrieareal der Lauffenmühle. Ziel ist es, die vorhandenen Strukturen weiter zu verwenden. Die ortsbildprägenden Gebäudestrukturen, wie der Kamin oder die ortsbildgebenden Fassaden, sollen möglichst erhalten bleiben. Für das weitere Vorgehen war es daher wichtig, die in der Bausubstanz vorhandenen Altlasten zu identifizieren. Daher hat die Stadt das Ingenieurbüro HPC AG beauftragt, eine Analyse zur Schadstoffbelastung der Bausubstanz zu erstellen. Ferner wurde deutschlandweit nach Projekten mit ähnlicher Aufgabenstellung recherchiert, um möglicherweise bereits erprobte Vorgehensweisen auf dem Lauffenmühle-Areal anwenden zu können. Die Stadt konnte hier auf Erfahrungswerte eines Münchner Architekturbüros zurückgreifen, das im Rahmen der Entwicklung des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck eine Analyse und Bewertung der vorhandenen Bausubstanz mit möglicher Nachnutzungsszenarien erarbeitet hatte.

Um über den Erhalt oder den Abriss der Gebäudesubstanz entscheiden zu können, wurden fünf Kriterien zur Bewertung erstellt: Gebäudesubstanz, Schadstoffbelastung (Gutachten HPC AG), Brandschutz, Städtebau sowie Denkmaleigenschaft. In den ersten vier Kategorien waren jeweils maximal drei Punkte möglich. Die Gesamtpunktzahl der ersten vier Kategorien ist an folgende Handlungsempfehlung gebunden: Gebäude, die in der Bewertungsskala sieben bis zwölf Punkte erreichen, sollen erhalten werden. Bei Summe von fünf oder sechs Punkten wird die Gebäudesubstanz nochmals einer genaueren Prüfung unterzogen. Haben Gebäudeteile eine Bewertung von eins bis maximal vier Punkten erreicht, so wird für diese der Abriss vorgeschlagen. Die Kategorie „Denkmaleigenschaft“ wurde zudem als K.O. Kriterium benannt, welches aber nur die Brunnenhäuschen auf dem Lauffenmühle-Areal betrifft. Für alle anderen Gebäude gibt es keine bestehenden Denkmalschutzeigenschaften.

In einem nächsten Schritt muss nun der Gemeinderat über den Erhalt und den Abriss der Gebäudesubstanz entscheiden. Sobald ein Beschluss vorliegt, gilt es in einem Folgeschritt ein Artenschutzgutachten zu erstellen. Der Fokus des Gutachtens liegt dabei auf Eidechsen, Vögeln (Gebäudebrüter) und Fledermäusen. Ebenfalls gilt es eine Abbruchstrategie zu erstellen, die neben einem geordneten Abbruch auch die Themen Lagerung von rezyklierbaren Material berücksichtigen soll. Im Zeitplan ist vorgesehen, dass bereits im Sommer 2022 mit dem Abbruch erster Gebäudeteile begonnen wird.

Die Gebäude, die als Prüffall oder für als erhaltungswürdig nach dieser Erstbewertung eingestuft sind, werden nun statisch und auf den finanziellen Aufwand geprüft. Eine Vielzahl der Gebäudeteile, die der Kategorie „Prüffall“ zugehörig sind, haben diese nur knapp erreicht. Da diese in der Kubatur des Geländes eher eine untergeordnete Rolle spielen, werden deren Bewertungen um eine Prüfung für sinnvolle Nachnutzungsmöglichkeiten ergänzt. Das soll gewährleisten, dass ein möglicher Erhalt betroffener Gebäudeteile in einer sinnvollen Kosten-Nutzungs-Rechnung steht.

Die erfolgte Altlasten- und Schadstoffuntersuchung wurde mit Fördermitteln des Lands Baden-Württemberg finanziert. Der Abbruch und die Sanierung von Gebäuden oder Gebäudeteilen werden mit Mitteln aus der Städtebauförderung im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) finanziell unterstützt. Für 2022 beläuft sich die Kostenschätzung für diese Arbeiten auf rund drei Millionen Euro.

Mit der Entscheidung über den Erhalt und den Abriss der Bausubstanz wird auch die Grundlage für die weiterführenden Projektarbeiten, wie beispielsweise die Ausarbeitung des Auslobungstextes für einen städtebaulichen Wettbewerb oder die Machbarkeitsstudie zum Kombistandort, gelegt. „Die nun vorliegende Erstbewertung der Bausubstanz und die Schadstoffanalyse sind wichtige Meilensteine, die wichtige Grundlagen für die weitere städtebauliche Entwicklung dieses Leuchtturmprojektes schaffen. Ziel ist und bleibt es, die vorhandene Gebäudestruktur nach Möglichkeit nachhaltig weiter zu nutzen, respektive rezykliertes Material für den Bau neuer Gebäude zu verwenden“, erläutert Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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