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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Hilfe für die Ukraine – Unterstützung der befreundeten Stadt Wyschhorod


Aufgrund der aktuellen Situation bittet die Stadt Lörrach die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung der internationalen Hilfsorganisationen, die Hilfslieferungen als Sach- und Geldspenden gezielt in die betroffenen Gebiete leiten können. Darüber hinaus bietet die Stadt Lörrach als Soforthilfe die Unterbringung geflüchteter Menschen an und bittet die Bevölkerung hier um Unterstützung.  

„Die Hilfsbereitschaft in der Lörracher Bürgerschaft für die Menschen in der Urkaine und auch besonders für unsere befreundeten Stadt Wyschhorod ist groß,“ erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Aufgrund der aktuellen kriegerischen Handlungen und der unüberschaubaren Lage ist es der Stadt Lörrach nicht möglich, Hilfslieferungen von Sachspenden in die Ukraine oder auch gezielt nach Wyschhorod zu organisieren. Die Sicherheitslage ändert sich stündlich und dennoch können wir tätig werden und den Menschen helfen,“ bekräftigt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Zudem prüfen wir, wie neben der aktuell erforderlichen humanitären Hilfe später dann auch die langfristige Hilfe aus Lörrach für Wyschhorod sinnvoll organisiert werden kann.“

Wer den Menschen in der Ukraine akut helfen möchten, kann dies mit einer Spende an das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe von Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland tun unter https://www.aktionsbuendnis-katastrophenhilfe.de/krieg-in-der-ukraine.

Die Stadt Lörrach ist über ihr Netzwerk mit den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Wyschhorod im Austausch, Oberbürgermeister Jörg Lutz ist im direktem Austausch mit dem dortigen Bürgermeister Aleksey Momot, um einerseits Solidarität und Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen und andererseits Mittel und Wege der Unterstützung vor Ort zu finden. Bürgermeister Momot richtet sich täglich mit Videobotschaften an die Bevölkerung Wyschhorods. Er betont, dass die Verwaltung und die Sicherheitskräfte rund um die Uhr arbeiten, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Einreise und Unterbringung geflüchteter Menschen aus der Ukraine

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine werden gebeten sich nach dem geordneten dreistufigen Aufnahmeverfahren in Baden-Württemberg direkt an die Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Karlsruhe zu wenden.

Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die bereits in der Stadt Lörrach angekommen sind, gibt es darüber hinaus konkrete Hilfsangebote. Nachfolgend sind alle Informationen zu den rechtlichen Bedingungen nach der Aufenthaltsverordnung und auch zentrale Anlaufstellen der Stadt Lörrach zusammengefasst.

Ukrainische Staatsangehörige können für 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Nach Paragraf 40 der Aufenthaltsverordnung besteht die Möglichkeit, diesen visumfreien Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Tagen zu verlängern. Für die Beantragung bittet die Stadt Lörrach baldmöglichst nach Ankunft um eine Nachricht an: auslaenderbehoerde(at)loerrach.de mit Angabe der Person / Personen (Name, Geburtsdatum, Geburtsort), seit wann der Aufenthalt in Lörrach besteht und den aktuellen erreichbaren Kontaktdaten.

Wenn Verwandte oder Bekannte aus der Ukraine bereits privat untergebracht sind und Unterstützung bei der Vermittlung von Wohnraum oder ähnlichen Anliegen notwendig ist, ist das Welcome Center der Stadt Lörrach die richtige Anlaufstelle das unter folgender E-Mailadresse welcome(at)loerrach.de kontaktiert werden kann. Bitte mit Angaben, um wie viele Personen es sich handelt und wie eine geeignete, deutsch- oder englischsprachige Ansprechperson erreichbar ist.

Die Stadt Lörrach tut ihr Möglichstes um Menschen, die aus der Ukraine nach Lörrach kommen, unterzubringen. Helfen Sie mit! Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Angabe zu Standort, Größe und ihren Kontaktmöglichkeiten an welcome(at)loerrach.de.

Für die Ausreise aus der Ukraine gelten aktuell folgende Regelungen. Da der Luftverkehr aus der Ukraine aktuell eingestellt ist, können ukrainische Staatsangehörige derzeit nicht unmittelbar in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Wie die Einreise in den Schengenraum über einen an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaat der Europäischen Union konkret ausgestaltet ist, liegt bei dem betroffenen Mitgliedstaat.

Ukrainische Staatsangehörige können seit 2017 mit biometrischem Pass nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte visumfrei in die EU einreisen. Ukrainische Staatsangehörige mit einem nicht-biometrischen Pass benötigen für die Einreise dem gegenüber grundsätzlich ein Visum. Ein Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen. Die aktuelle Situation stellt einen solchen humanitären Grund dar und es wird folglich kein biometrischer Pass für die Einreise verlangt.

Die deutsche Bahn ermöglicht Geflüchteten mit ukrainischem Pass oder Personalausweis außerdem, kostenlos alle Fernzüge aus Polen in Richtung Deutschland bis Berlin zu nutzen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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