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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Radschieben in der Kernfußgängerzone


Mit Stichtag 1. März ist das Fahrradfahren während der Hauptgeschäftszeiten (Montag bis Freitag in der Zeit von 10.30 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von 9.30 Uhr bis 18 Uhr) untersagt. Die Gemeindevollzugsbediensteten werden die Einhaltung der Regelung kontrollieren. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld in einer Höhe zwischen 25 und 40 Euro belegt. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung ergänzend darauf hin, dass grundsätzlich das Befahren von Fußgängerzonen mit den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen, dazu gehören Elektro-Tretroller und Segways, jederzeit untersagt ist. Das gleiche gilt für Skate- und Hoverboards, die im öffentlichen Straßenraum nicht zulässig sind.

Auf Grundlage der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung für die Neuregelung in der Kernfußgängerzone wurde an zwölf Standorten in der Fußgängerzone eine neue Beschilderung angebracht. Damit diese für Radfahrende und zu Fußgehende gleichermaßen gut erkennbar ist, wurden die neuen Verkehrszeichen in einem halbhohen Rahmen montiert. Zusätzlich zur neuen Beschilderung hat die Stadt temporär Hinweisplakate platziert, welche die Bürgerinnen und Bürger gleichfalls auf die neue Regelung in der Kernfußgängerzone hinweisen. Die Plakatkampagne ist eine Fortführung der Sensibilisierungskampagne für die „Miteinander-Stadt“, die im Frühjahr 2021 lanciert wurde und für mehr Rücksichtnahme in der Fußgängerzone warb. Begleitend zur Plakatkampagne hat die Stadt einen Informationsflyer aufgelegt, der alle relevanten Informationen zum Radfahrverbot in der Kernfußgängerzone während der Hauptgeschäftszeiten enthält. Ergänzend dazu wurde auch der Informationsflyer für die Fahrradstraße in der Spital-/Weinbrennerstraße, die im Oktober 2021 als Umfahrung der Innenstadt frei gegeben wurde, nochmals neu aufgelegt.

„Trotz der Neuregelung, die nun in wenigen Tagen in der Kernfußgängerzone in Kraft tritt, ist und bleibt die gegenseitige Rücksichtnahme, das Miteinander in der Stadt ein wichtiger Aspekt. Für eine größtmögliche Akzeptanz dieser neuen Regelung haben wir frühzeitig betroffene Personengruppen, wie Schülerinnen und Schüler mit Hilfe der Schulleitungen informiert“, erläutert Oberbürgermeister Jörg Lutz und ergänzt: „Wir sind zuversichtlich, dass sich die Neuregelung und ein gutes Miteinander recht schnell einspielt.“

Alle Informationen zu der ab 1. März geltenden neuen Regelung in der Kernfußgängerzone finden sich auch auf der städtischen Website unter https://www.loerrach.de/radschieben.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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