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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Stadt Lörrach verbietet sogenannte „Montagsspaziergänge“


Sie gilt im gesamten Lörracher Stadtgebiet an allen Wochentagen und vorerst bis zum 28. Februar.

Zuletzt hatten sich auch in Lörrach Menschen zu sogenannten „Montagsspaziergängen“ getroffen, um ihrem Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie Ausdruck zu verleihen. Diese Demonstrationen waren nicht angemeldet und die geltenden Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg wurden größtenteils nicht eingehalten, insbesondere die notwendigen infektionsschützenden Maßnahmen, wie die Maskenpflicht und die Abstandsregeln.  Auch existiert keine Ansprechperson für die Polizei und den Ordnungsdienst. Dieses Verhalten stellt, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Virusvariante Omikron, eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.

Aufgrund dessen hat die Stadt ein Verbot von unangemeldeten Versammlungen erlassen, dass einen Tag nach Veröffentlichung in den Samstagsausgaben der lokalen Tageszeitungen am Sonntag, 16. Januar 2022 in Kraft tritt.

„Das Demonstrationsrecht ist ein verbrieftes Grundrecht in unserer Demokratie und ein hohes Gut“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Es gelten auch hierfür Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger. Angemeldete und seitens der Stadt Lörrach bestätigte Versammlungen und Demonstrationen können unter Beachtung von Auflagen weiterhin stattfinden. Unsere Maßnahme dient dem Infektionsschutz der Demonstrierenden und auch unbeteiligter Personen.“

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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