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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Ab 10. Januar FFP2-Maskenpflicht für Besuchende im Rathaus, den Außenstellen und der städtischen Einrichtungen


Die Stadtverwaltung setzt die, in der Corona-Landesverordnung noch als Soll-Vorschrift formulierte, Regelung ab dem 10. Januar 2022 verpflichtend um.

Alle halbfiltrierenden Masken sind für einen Besuch geeignet. Dazu zählen Masken nach den Standards FFP2 beziehungsweise FFP3 und KN95 oder N95.

Nach wie vor gilt zudem die 3G-Pflicht für Besuchende des Rathauses und der Außenstellen. Zudem muss im Vorfeld des Besuchs ein Termin beim zuständigen Fachbereich vereinbart werden. Für Bürgerservices steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung: https://www.loerrach.de/online-terminbuchung

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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