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Zweite Impfaktion im Rathaus Lörrach

Spontanimpfungen finden an diesem Tag nicht statt.

Die erste Schicht der Impfaktion von 9.30 bis 15 Uhr ist Personen vorbehalten, die am 20. November ihre Erstimpfung im Rathaus erhalten haben. Für diese Zweitimpfung wird neben einem Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) auch der Impfausweis benötigt. Personen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden. Da eine Anmeldung zur Zweitimpfung nicht erforderlich ist, kann es jedoch zu Wartezeiten kommen.

Für den Nachmittag, von 15 bis 19.30 Uhr ist eine Terminbuchung erforderlich. Unter www.loerrach-landkreis.de/corona/Impfen können Termine für Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfung) reserviert werden.

Für alle Impfungen wird ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) benötigt. Idealerweise sollte der Impfausweis und die Krankenkassenkarte mitgebracht werden. Eine Zweitimpfung ist nur möglich, wenn der entsprechende Nachweis der Erstimpfung vorliegt. Bei Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfung) muss der Nachweis der Erst- und Zweitimpfung vorgelegt werden.

Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen Landratsamt und Stadtverwaltung die benötigten Unterlagen, das Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen, bereits ausgefüllt mitzubringen. Die Dokumente sind ebenfalls auf der Webseite des Landkreises unter www.loerrach-landkreis.de/corona/Impfen abrufbar. Zudem bitten die Organisatoren maximal fünf Minuten vor dem gebuchten Termin zu erscheinen, um Warteschlagen zu vermeiden.

Aufgrund der Baustelle in der Luisenstraße ist die Zufahrt über die Bahnhofstraße nicht möglich. Am Rathaus stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Autofahrende werden gebeten, die Tiefgarage am Hauptbahnhof zu benutzen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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