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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Rathaus und Außenstellen der Verwaltung: Ab 6. Dezember 3G-Pflicht für Besuchende


Ein Antigentest hat ab Testung eine Gültigkeit von 24 Stunden, ein PCR-Test 48 Stunden. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder und Grundschüler sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Die Testzentren im Lörracher Stadtgebiet sind aktuell aufgelistet unter: https://www.loerrach.de/corona-schnelltest Zudem muss im Vorfeld des Besuchs ein Termin beim zuständigen Fachbereich. Für Bürgerservices steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung: https://www.loerrach.de/online-terminbuchung

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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