Neue Corona-Verordnung – Gremiensitzungen in der Alarmstufe II
24.11.2021
Für Besucherinnen und Besucher – einschließlich Medienvertretern – gilt die 3G-Regelung. Das heißt, nicht-immunisierte Personen müssen für die Teilnahme an Gremiensitzungen einen Antigen- oder PCR-Testnachweis erbringen. Kann dieser nicht vorgezeigt werden, gibt es die Möglichkeit vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen.
Zudem gilt für alle Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine Erfassung der Kontaktdaten ist nicht mehr erforderlich.
Für Sitzungsteilnehmende wie Ratsmitglieder oder Verwaltungsvertreterinnen und –vertreter gibt die neue Corona-Verordnung keine 3G-Regelung vor.