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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Corona Alarmstufe – Regelungen für die Stadt Lörrach


Das bedeutet, weitere Einschränkungen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene. In vielen Bereichen gilt in ganz Baden-Württemberg die 2G-Regelung.

Grafik Corona Alarmstufe

In der Alarmstufe haben Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens keinen Zutritt und es kommen für sie weitere Kontaktbeschränkungen hinzu: Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene können sich mit einem Haushalt und mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.

Geimpfte und genesene Personen haben durch die 2G-Regel Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen wie Theater, Kultureinrichtungen wie Museen, Messen, Freizeiteinrichtungen, sowie Diskotheken und zur außerschulischen Bildung. Bei der Gastronomie im Innenraum sowie beim Sport im Innenraum gilt ebenfalls die 2G-Regel. Im Einzelhandel gibt es die 3G-Regelung. Dies betrifft nicht Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien oder Abhol- und Lieferangebote. Bei Beherbergung und Sport im Freien gilt auch die 3G-Regel, jedoch haben Personen nur mit einem negativen PCR-Test Zutritt.

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. In Lörrach ist dieser Fall eingetroffen.

„Mein Aufruf gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, das Erreichen der Alarmstufe, als wirklichen Alarm zu erkennen. Diese Stufe markiert den Ernst der Lage und ich fordere die Bevölkerung dazu auf, die derzeitige Situation als alarmierend zu verstehen und sich dringend an die Regeln zu halten,“ betont Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Weitere Informationen zu den einzelnen Regeln finden Sie in diesem Überblick:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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