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Abschluss der Haushaltskonsolidierung 2021


Neben der Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer auf der Einnahmeseite wurden die Ausgaben in fast allen Bereichen geprüft und gekürzt. Im Konsolidierungspaket enthalten waren Prüfaufträge, über deren Ergebnisse der Hauptausschuss am 11. November in Vorberatung mit einer Empfehlung für den Gemeinderat am 18. November geht.

„Die Stärkung des Ergebnishaushalts besitzt Priorität. Zugleich müssen wir mit Augenmaß und festem Blick in die Zukunft ist konsolidieren,“ legte Oberbürgermeister Jörg Lutz die Zielsetzung des Konsolidierungsprozesses zu Beginn fest. "Leider zeichnet sich ab, dass durch erhöhte Umlagezahlungen an Land und Kreis diese Sparbemühungen im Jahr 2022 völlig aufgezehrt werden".

Der Ergebnishaushalt 2021 wies in der Planung einen Fehlbetrag von rund 7 Millionen Euro aus. Tatsächlich ist aber nach aktuellem Stand mit einem deutlich besseren Jahresergebnis zu rechnen.

Auch die Finanzplanung der folgenden Jahre ergab ebenfalls große Fehlbeträge (2022: 11,6 Millionen Euro; 2023: 4,5 Millionen Euro und 2024: 3,1 Millionen Euro). Der Gemeinderat hat im Juli zur Haushaltskonsolidierung kurzfristige Einnahmeverbesserungen und Ausgabekürzungen mit einem Volumen von 3,9 Millionen Euro für 2022 beschlossen. In den Jahren 2023 und 2024 betragen die Verbesserungen circa 4 beziehungsweise 3,4 Millionen Euro.

Neben der Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer auf der Einnahmeseite wurden die Ausgaben in nahezu allen Bereichen geprüft und gekürzt.

Im Konsolidierungspaket enthalten waren einige Prüfaufträge, die die Verwaltung seit dem Sommer sehr intensiv in den Bereichen Bürgerdienste, Kultur und Tourismus, Jugend/Schulen/Sport und Umwelt und Klimaschutz bearbeitet hat. Die Prüfaufträge sind zum größten Teil abgearbeitet, die offenen Aufträge werden im Frühjahr 2022 zur Abstimmung gestellt.

„Das Ergebnis der Haushaltskonsolidierung 2021 ist positiv zu bewerten, die Verbesserungen sind ein kurzfristiges Instrument für den Haushalt 2022. Auch für die nächsten Jahre müssen wir weitere Konsolidierungspakete für eine nachhaltige Verbesserung angehen. Wir müssen uns auf wesentliche kommunale Aufgaben konzentrieren und gleichzeitig neue strategische Aufgaben und große Zukunftsaufgaben für die Entwicklung der Stadt Lörrach in sozialer, ökonomischer und ökologischer Sicht angehen,“ unterstreicht Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Wesentliche Bereiche der Prüfaufträge aus dem Grundsatzbeschluss der Haushaltskonsolidierung: Leistungsvereinbarungen für die Kinder- und Jugendarbeit mit der Dieter-Kaltenbach-Stiftung und SAK e.V. (Soziales, Arbeit und Kultur).

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden seit Jahrzehnten mit Unterstützung der externen Träger, Dieter-Kaltenbach-Stiftung und SAK e.V. (Soziales, Arbeit und Kultur), durchgeführt. Die Leistungsvereinbarung mit den beiden Trägern wurde für das Jahr 2022 verlängert und im Zuge der städtischen Haushaltskonsolidierung angepasst.

Die Corona-Beschränkungen mit Unterrichtsausfall, Homeschooling und verminderte Betreuungsangebote hat besonders benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien getroffen. Gerade diese Gruppen benötigen die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit und sollen von beiden Trägern aktiv eingebunden und begleitet werden. „Es ist uns ein wichtiges, zentrales Anliegen, die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit auch in der angespannten Haushaltslage soweit wie möglich aufrechtzuerhalten“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Mit den erarbeiteten Leistungsvereinbarungen haben wir die Voraussetzung geschaffen, die zentralen Angebote und Module der Kinder- und Jugendarbeit fortzuführen.“

Die Leistungsvereinbarungen mit den beiden Trägern wurden aufgrund dessen nur für ein Jahr abgeschlossen. Einerseits haben die Träger etwas Planungssicherheit, anderseits können nach einem Jahr die konzeptionellen Einschnitte überprüft und inhaltliche wie auch finanzielle Änderungen vorgenommen werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind in den aktuellen Leistungsvereinbarungen Einsparungen von etwa zehn Prozent im Vergleich zum vorherigen Vertrag festgeschrieben. Beide Träger betonen, dass es gerade während und nach der Coronazeit sehr wichtig ist, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern.

Leistungsvereinbarung mit dem SAK

In den Gesprächen mit dem SAK fand keine Priorisierung der bestehenden Angebote statt. Ziel ist es 2022 alle notwendigen Angebote weiterzuführen. Der SAK verzichtet auf Angebote, welche die geringsten sozialpädagogischen Auswirkungen haben. Bei den entfallenden oder inhaltlich reduzierten

Modulen besteht teilweise die Möglichkeit einer Querfinanzierung durch Drittmittel oder Spenden. Die Kürzungen werden sich jedoch bei bestimmten Angeboten, wie beispielsweise Familienwochenenden, Alleinerziehenden-Angebote oder Kinderkulturtage, bemerkbar machen.

Die Leistungsvereinbarung hat einen Kostenumfang von 540.000 Euro. Darin sind nur die Kosten für die pädagogischen Leistungen enthalten. Materialkosten, aber auch allgemeine Ausgaben wie Heiz-, Wartungs- oder Unterhaltkosten sind nicht enthalten. Zur Umsetzung der geplanten Angebote wird der SAK weiterhin rund 50 Prozent des Kostenumfangs beisteuern.

Leistungsvereinbarung mit der Dieter-Kaltenbach-Stiftung 

Die Stiftung hat Vorschläge für Kürzungen von Angeboten vorgenommen. Kriterien für die Kürzungen waren wie auch beim SAK geringste sozialpädagogische Auswirkungen oder das Bestehen alternativer Angebote. Es werden daher unter anderem die dritte und vierte Woche des Ferienprogramms sowie offene Werkstätten gestrichen und der Jugendtreff Haagen geschlossen. Für die zwei Ferienwochen und die offenen Werkstätten liegen in der Regel etwas weniger Anmeldungen vor und die Stiftung kann den Wegfall durch die Auftstockung der VHS-Sommerkurse im geringen Maße ausgleichen. Als Ersatz für den Jugendtreff Haagen werden die Jugendlichen durch die Mobile Jugendarbeit der Stiftung weiter betreut und können auch die Jugendtreffs in Tumringen, Hauingen oder Brombach nutzen.

Die Leistungsvereinbarung hat einen Kostenumfang von 271.000 Euro. Darin sind nur die Kosten für die pädagogischen Leistungen enthalten.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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