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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Reinigung von Gehwegen und Straßenrändern


Die Stadt bittet Straßenanlieger die Gehwege häufiger zu reinigen.

Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, müssen die Straßenanlieger – Eigentümerinnen und Eigentümer, Mietende sowie Pächterinnen und Pächter von Grundstücken – gemäß der städtischen Streupflichtsatzung die Fahrbahn in einer Breite von 1,50 Meter reinigen. Hierbei darf der Reinigungsabfall nicht in die Straßenrinne gekehrt werden, da ansonsten die Sinkkästen und Straßenabläufe verstopfen.

Die Stadt bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Mithilfe bei der Reinhaltung der Stadt und auch für die damit verbundene Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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