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Bauvorhaben am Krottenweiher


Bei der Stadtverwaltung ging Ende April 2021 ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren ein. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool im Birkenweg 12a. Für das Baugrundstück besteht ein gültiger Bauvorbescheid. Das geplante Vorhaben hält die im Bauvorbescheid genehmigten Maße ein. Zur Vervollständigung der eingereichten Unterlagen wurde seitens der Stadtverwaltung ein hydrogeologisches Gutachten gefordert, welches der Bauherr bereits in Auftrag gegeben hat.

Am 23. Juni 2021 wurde die Nachbarschaftsanhörung durchgeführt und die Fachbereiche Umwelt und Naturschutz des Landratsamtes gehört.

In ersten Rückmeldungen des Fachbereichs Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurden gegenüber dem Bauvorhaben keine Bedenken geäußert, insofern das hydrogeologische Gutachten keine negativen Auswirkungen auf das Biotop Krottenweiher ausweist.

Das geologische Gutachten liegt dem Bauherrn bereits vor, das hydrologische Gutachten ist in Bearbeitung und soll in Kürze fertiggestellt werden. Sobald beide Gutachten der Stadtverwaltung vorliegen, erfolgt eine fachliche Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde und es Fachbereichs Umwelt im Landratsamt. Bei einer positiven Rückmeldung der Fachbehörde besteht ein Rechtsanspruch auf Baugenehmigung.

Bauvorhaben im Finkenweg

Für zwei Grundstücke im Finkenweg ging Mitte Mai 2021 bei der Stadtverwaltung ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren ein. Geplant ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Für die Baugrundstücke besteht ein gültiger Bauvorbescheid vom 24. Juni 2019. Am 31. Mai 2021 wurden von der Stadtverwaltung unter anderem ein hydrologisches, hydrogeologisches und ein artenschutzrechtliches Gutachten angefordert.

Am 23. August 2021 erfolgte eine Nachbarschaftsanhörung. Des Weiteren wurden bereits am 19. August 2021 die Fachbereiche Umwelt sowie Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamtes gehört. Die Stellungnahmen der beiden Fachbereiche liegen bisher noch nicht vor. Dem städtischen Fachbereich Umwelt und Klimaschutz wurden zudem der geotechnische Bericht, der hydrogeologische Ergänzungsbericht sowie die artenschutzrechtliche Prüfung zur Bewertung vorgelegt. Im hydrogeologischen Ergänzungsbericht werden unter anderem die Maßnahme zum Erhalt des Krottenweihers grob dargestellt.

Zusätzlich wurde die Bauherrschaft am 13. September 2021 aufgefordert, die Planung hinsichtlich der Traufhöhe, der Abstand zwischen Bodenniveau und Dachbeginn, bei Haus 1 zu verringern und beide Häuser hangaufwärts zu versetzen, um den Abstand von neun Metern zum Gebäude auf dem Nachbarsgrundstück einzuhalten. Die geänderte Planung steht derzeit aus und eine weitere Bearbeitung ist erst nach deren Vorlage möglich. Sobald die Planvorlagen in geänderter Form vorliegen, wird eine erneute Nachbarschaftsanhörung erfolgen.

Beachtung des Naturschutzes

Der Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt hat vom Bauherrn den Nachweis gefordert, an welcher Stelle die im Gutachten und in der Stellungnahme aufgeführten Nistkästen für Vögel und Fledermäuse aufgehängt wurden. Zudem ist beim Abtransport des Holzes auf Hirschkäferlarven zu achten.

Für die Beachtung des Naturschutzes wird daher bei der Bauausführung eine ökologische Baubegleitung gefordert. Damit wäre bei möglichen Hirschkäferlarven oder möglicher Reptilien- oder Amphibienvorkommen, ein Ansprechpartner vor Ort notwendig.

Eine abschließende Stellungnahme der Stadtverwaltung ist erst nach Antwort des Fachbereichs Umwelt des Landratsamtes möglich.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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