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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Für einen sicheren Start in den städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen


Seit Frühjahr 2020 wurden zahlreiche Maßnahmen in Einklang zu den Vorgaben der Landesregierung ergriffen, mit dem Ziel die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und den Kindern und ihren Familien wie auch den Lehrkräften und pädagogischen Kräften vor Ort einen guten und sicheren Aufenthalt zu gewährleisten. Die bewährten Maßnahmen bleiben bestehen, sie werden durch das Förderprogramm Baden-Württemberg zur Anschaffung mobiler Raumluftfilteranlagen ergänzt.

„Auch, wenn wir unsere Schulgebäude mit Mitteln des Landesförderprogramms für mobile Raumluftfilteranlagen ertüchtigen können, sie werden nicht die zentrale Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sein. Weiterhin gelten die AHA-Regeln, die Hygienekonzepte und die Notwendigkeit des Testens und Lüftens,“ fasst Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić den Ausblick auf das kommende Schul- und Kita-Jahr zusammen. 

Raumluftfilteranlagen und Lüften

Die Stadt Lörrach beantragt im Rahmen des Landesförderprogramms die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten. Das Förderprogramm hat insgesamt ein Volumen von 70 Euro Millionen, die Förderung beträgt 50 Prozent und wird nach und nach in verschiedenen Prioritätsstufen an die Kommunen im Land auf Antrag ausgeschüttet. An die Geräte werden hohe Qualitätsansprüche gestellt um eine bestmögliche Luftreinigung und ruhiges Lernumfeld zu ermöglichen. Die Raumluftfiltergeräte sind eine weitere zusätzliche Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus, da sie die Virenlast nur begrenzt senken. Auch die Förderrichtlinie hält eindeutig fest: „Das regelmäßige und ausdauernde Lüften ist nach den Erkenntnissen der Wissenschaft, sowie des Umweltbundesamtes eine besonders wirksame und unverzichtbare Maßnahme, die durch nichts zu ersetzen ist.“

Die Stadt Lörrach hat einen Antrag für 48 Geräte gestellt für die ersten beiden Prioritäten des Landesförderprogramms, die die Beschaffung von Raumluftfiltergeräten für eingeschränkt lüftbare Räumlichkeiten vorsieht und konnte die verfügbaren Fördergelder reservieren. Eingeschränkt lüftbare Räume sind hierbei Räume, in denen die Fenster nur gekippt werden können oder in denen es nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt gibt. Die Stadt Lörrach beantragt für die Beschaffung der Geräte 120.000 Euro aus dem Förderprogramm und muss einen Eigenanteil in mindestens gleicher Höhe aufbringen.

Derzeit arbeitet die Stadt Lörrach an der Beschaffung dieser Geräte, damit diese schnellstmöglich in die Schulen und die städtischen Kitas zum Einsatz kommen können. In einer weiteren Tranche des Förderprogrammes können zu einem späteren Zeitpunkt auch Förderanträge für die übrigen, gut lüftbaren Räume gestellt werden. Das dann verfügbare Fördervolumen bemisst sich danach, was bis dahin noch nicht an Geldern abgerufen wurde. Dort wird es für die Stadt Lörrach eine erneute Möglichkeit der Antragstellung geben.

Für die beiden großen städtischen Neubauten, den Waldorfkindergarten und die Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule, setzt die Stadt auf fest installierte raumlufttechnische Anlagen die im Rahmen der umfassenden baulichen Maßnahme geplant und umgesetzt werden. Bei den beiden genannten Bauprojekten werden Gelder aus einem weiteren Förderprogramm des Bundes beantragt.

Die raumlufttechnischen Anlagen werden bei größeren Gebäudeinvestitionen zukünftig berücksichtigt.

Zusätzlich wurden bereits im Frühjahr an den meisten Schulen und Kitas der Stadt Lörrach Co2-Ampeln installiert, die durch eine entsprechende farbliche Kennzeichnung, regelmäßig daran erinnern zu lüften, sobald der Co2-Gehalt in der Luft zu hoch wird.

Präsenzpflicht und Teststrategie

Im kommenden Schuljahr gilt wieder die herkömmliche Schulpflicht, sprich in Präsenz, zudem besteht wie bisher eine Testpflicht. Dies bedeutet, dass die Einhaltung der AHA-Regeln, die Vorgaben aus der jeweils geltenden Corona-Verordnung und des jeweiligen Hygienekonzepts weiterhin als wichtige Maßnahme Bestand haben. Auch das Tragen von medizinischen Mund-Nasenbedeckungen oder FFP2-Masken wird nach den Vorgaben der CoronaVO wieder ein Thema sein. Die Stadt Lörrach verfolgt weiterhin ihre Teststrategie, sodass sich Schülerinnen und Schüler bis zu den Herbstferien in den Schulen wieder mittels bewährter Selbsttests zwei Mal pro Woche testen werden. Hierfür konnte per europaweiter Ausschreibung ein Lieferant gewonnen werden, der die Tests chargenweise zur Verfügung stellt.

Darüber hinaus werden für den gleichen Zeitraum wieder Selbsttests für Kitapersonal, Lehrkräfte und städtisches Personal angeboten.

Bislang besteht keine Testpflicht für Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen. In einzelnen Kitas in Lörrach werden in einer Pilotphase Tests erprobt. Ein flächendeckender Einsatz ist aktuell noch nicht vorgesehen.

Die Stadt Lörrach bittet auch alle Erziehungsberechtigten, die ausgeteilten Formulare zur Reiserückkehr auszufüllen und der Schule, beziehungsweise der Kindertagesstätte zum Start ins neue Schul-Kita-Jahr zu übermitteln.

„Mit all diesen Maßnahmen soll der Schul- und Kitastart so sicher wie möglich gestaltet werden, um so das Risiko von pandemiebedingten Schließungen zu minimieren“, fasst Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić zusammen.

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Stabsstelle Medien und Kommunikation

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