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Verkehrssicherheit durch Grünschnitt wahren


Bedingt durch die warme Jahreszeit und die vielen Regenfälle in den vergangenen Wochen ist der Wuchs von Bäumen, Hecken und Sträuchern besonders stark. Dies hat vermehrt zur Folge, dass unter anderem Straßenlampen zuwachsen oder die Bepflanzung in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.

Sind Straßenlaternen durch zu starken Wuchs in ihrer Funktion beeinträchtigt, ist zu beachten, dass sowohl die Straßenlampen wie der Leuchtbereich von Bewuchs freigehalten werden. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Bepflanzung bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Rankt die Bepflanzung über Geh- und Radwegen, ist sie bis zu einer Höhe von mindestens zweieinhalb Metern und über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von mindestens viereinhalb Metern zurückzuschneiden. Sichtbeeinträchtigende Sträucher insbesondere bei Einmündungen dürfen nur 80 Zentimeter hoch sein.

Ein vollständiges Abschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen ist während der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September jedoch verboten.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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