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Neufestsetzung Elternbeiträge in kommunalen Einrichtungen Lörrachs


Seither sind neue Einrichtungen eröffnet worden. Ziele der Anpassung sind das Erreichen des Kostendeckungsgrads und einheitliche Stundensätze in allen kommunalen Einrichtungen für dieselbe Angebotsform.

Die Evaluation des Kostendeckungsgrads und die daraus resultierende Anpassung von Elternbeiträgen ist eine kontinuierliche Aufgabe. Seit der letzten Anpassung wurde dies zweimal ausgesetzt – einmal aus kommunalpolitischen Gründen 2018 und einmal im Jahr der Corona-Pandemie 2020. Mit der Neufestsetzung soll im Bereich von Regelangeboten und verlängerten Öffnungszeiten ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent, im Ganztagsbereich von 30 Prozent der Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung erreicht werden. Eine Neuerung bei der Gebührenkalkulation ist es, dass für jede Angebotsform in allen kommunalen Einrichtungen dieselbe Gebühr pro Stunde erhoben wird. Differenzen in den Monatsbeiträgen resultieren aus den unterschiedlich angebotenen Öffnungszeiten. Beispiel: ein Ganztagsplatz im Kindergarten (Ü3) kostet 1,67 Euro pro Stunde. Die Kita im Innocelquartier bietet zehn Stunden Betreuung an, das führt zu einem Monatsbeitrag von neu 285 Euro (ab 1. März 2022: 310), während die Villa Lila 7,5 Stunden Betreuung anbietet, die 205 Euro (ab 1. März 2022: 230) im Monat kosten. Oberbürgermeister Jörg Lutz betont: „Um die Eltern nicht zu rasch zu hoch zu belasten, erfolgt die Erhöhung in zwei Stufen.“ Die erste Anpassung erfolgt zum 1. September 2021 zum Start des neuen Kindergartenjahres. Die zweite Anpassung geschieht zum 1. März 2022.“ Die bisherigen Ermäßigungsregelungen bleiben bestehen. Im Vergleich zu den Kitas der konfessionellen und freien Träger in Lörrach und zu den kommunalen Einrichtungen der umliegenden Gemeinden liegen die neuen Stundensätze der Endstufe meist im Durchschnitt und selten im oberen Drittel. Die Elternbeiräte der fünf Einrichtungen wurden im Vorfeld gehört und informiert. Die Anregungen und Hinweise wurden geprüft und können teilweise umgesetzt werden. Die neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass Elternbeiträge in Kitas künftig einkommensabhängig gestaltet werden sollen. Das bedeutet, dass die Elternbeiträge voraussichtlich bereits im Jahr 2022 an diese neue Vorgabe anzupassen sind.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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