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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Rechtssicherheit bei Hybridbeschlüssen


Die Rechtsauffassung des Innenministerium Baden-Württemberg sieht Hybridsitzungen als zulässig an, da sie nicht explizit ausgeschlossen werden. Durch die Hauptsatzung kann die Kommune bestimmen, dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats, ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt dann durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz. Es ist Aufgabe der Gemeinde sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung eingehalten werden können. In einer Sitzung dieser Art dürfen keine Wahlen durchgeführt werden.

Wenn nun sogenannte „Hybridsitzungen“ stattfinden heißt dies, dass die Sitzung dem Grunde nach ordnungsgemäß, das heißt gegebenenfalls mit weniger Räten stattfinden kann. Um die formale Rechtmäßigkeit der Beschlüsse nicht zu gefährden, schlägt die Verwaltung vor, dass die im Hybridformat getätigten Beschlüsse nochmals - formell korrekt – bestätigt werden.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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