Weitere Lockerungen beim Lörracher Parkschwimmbad
28.06.2021
Unter www.loerrach.de/parkschwimmbad können sich die Badegäste für bestimmte Tage und Zeitfenster registrieren und ein Online-Ticket erwerben.
Ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis ist für den Eintritt in das Parkschwimmbad nicht notwendig. Die Maskenpflicht im Ein- und Ausgangsbereich, im Umkleidebereich sowie im Kioskbereich und weiteren ausgeschilderten Bereichen bleibt weiterhin bestehen.