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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Regelung zur Maskenpflicht


Grundsätzlich besteht in der Lörracher Fußgängerzone keine Maskenpflicht mehr. Eine medizinische oder FFP-2 Maske muss innerhalb der Fußgängerbereichen nur noch dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Menschen in Gruppen zusammenstehen.

Die Maskenpflicht auf den Lörracher Wochenmärkten bleibt dagegen weiter bestehen. Ebenso ist an den Bus-Haltestellen und Bahnhöfen der Regio-S-Bahn weiterhin eine Maske zu tragen. „Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger sich weiterhin verantwortlich zu verhalten und die AHA-Regeln einzuhalten.“, sagt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Nur so können wir den Inzidenzwert stabil niedrig halten und weitere Lockerungen ermöglichen.“

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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