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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Ab Sonntag Lockerungen in Kraft


Das bedeutet, dass zwei Tage später, also am Sonntag, laut der Bundes-Notbremse Lockerungen in Lörrach eintreten.

Laut dem Stufenplan in Baden-Württemberg vom 19. April 2021, gelten damit folgende Lockerungen:

·         Private Treffen: Es dürfen sich zwei Haushalte (insgesamt maximal fünf Personen) treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Hausstand. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr mindestens 14 Jahre alten Personen bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.

·         Keine nächtliche Ausgangssperre mehr.

·         Alle Geschäfte dürfen im Rahmen von "Click & Meet" (Terminshopping) öffnen. Kein tagesaktueller negativer Corona-Test nötig.

·         Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung müssen alle Beteiligten eine medizinische Maske tragen. Kein negativer Corona-Test erforderlich.

·         Museen dürfen mit Terminbuchung öffnen.  Kein negativer Corona-Test erforderlich.

·         Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Präsenz-Unterricht mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten anbieten.

·         Sport darf im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen kontaktarm und mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ausgeübt werden. Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen im Freien kontaktarm Sport in Gruppen mit bis zu 20 Kindern ausüben.

·         Schulen: Es findet weiterhin Wechselunterricht statt. Testpflicht gilt nach wie vor. Nähere Infos direkt von den Schulen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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