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Wappensatzung – Stadt Lörrach schützt die städtischen Hoheitszeichen


Bisherige Nutzungen müssen innerhalb von sechs Monaten der Stadt angezeigt und nachträglich genehmigt werden.

Die Verwendung des Stadtwappens sowie der Ortsteilwappen als Hoheitszeichen ist gesetzlich der Stadt Lörrach vorbehalten. Die neue Satzung schafft zusätzlich Transparenz, Klarheit und Sicherheit. Um durch die Verwendung einen Irrtum über die Beziehung zur Stadt Lörrach auszuschließen, darf das Wappen in der Regel nicht von Privatpersonen oder Gewerbetreibenden verwendet werden. Generell muss die Verwendung der Wappen oder auch der stilisierten Lerche von der Stadt Lörrach genehmigt werden.

Der Stadtverwaltung sind einige Beispiele bekannt von Vereinen und Firmen, die teilweise seit Jahrzehnten das Lörracher Wappen nutzen. Durch die Wappensatzung will die Stadt in erster Linie einen Überblick über alle Nutzungen erhalten. Nachträgliche Untersagungen sind in den wenigsten Fällen zu befürchten. Neu ist aber, dass alle bisherigen Verwendungen der Wappen und der Lörracher Lerche innerhalb von sechs Monaten, also bis Ende Oktober, dem städtischen Fachbereich Medien und Kommunikation an die E-Mailadresse design(at)loerrach.de gemeldet werden müssen. Nach einer individuellen Prüfung kann die Stadt die Nutzung nachträglich genehmigen oder auch untersagen. Wer die Nutzung nicht anzeigt, muss damit rechnen, im schlimmsten Fall eine Abmahnung der Stadt Lörrach zu erhalten.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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