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Tauben, Krähen und Enten im Stadtgebiet nicht füttern


Da durch die Vögel Krankheiten auf den Menschen übertragen werden können und deren ätzender Kot Schäden an Gebäuden verursacht, ist die Stadt bemüht, den Taubenbestand zu reduzieren. Daher werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Tiere nicht zusätzlich zu füttern.

Tauben werden in den Taubenhäusern der Stadt Lörrach mit artgerechtem Futter versorgt. Durch ein zusätzliches Futterangebot verringert sich der Aktionsradius der Tiere und sie stecken ihre Energie in die Fortpflanzung, was den Taubenbestand in der Stadt erhöht. Zudem sind Tauben durch eine falsche Ernährung anfälliger für Krankheiten und ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich.

Krähen bevorzugen tierische Nahrung wie beispielswiese Engerlinge oder Heuschrecken. Sie leisten somit in der Region einen wichtigen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung. Durch das Füttern der Krähen wird dieser Prozess gestört. Ein zusätzliches Futterangebot lockt eine größere Anzahl der sehr lauten Tiere in die Stadt und die Population wächst. Des Weiteren handelt es sich bei dem ausgelegten Futter generell nicht um artgerechtes Futter.

Enten und allgemein Wasservögel sind auf zusätzliche Nahrungsquellen nicht angewiesen. Durch die Bindung an bestimmte Futterplätze können sie auch ihr natürliches Zugverhalten verlernen. Lebensmittelabfälle wie altes Brot oder Kekse sind kein geeignetes Futter für Enten und die Futterreste sowie Vogelfäkalien verschmutzen und belasten das Wasser. Es führt zu einer Nährstoffanreicherung in den Gewässern was eine vermehrte Algenentwicklung zur Folge hat.

Durch das ausgestreute und oftmals liegenbleibende Futter im Stadtgebiet werden außerdem vermehrt Ratten und sonstiges Ungeziefer angezogen. Aus diesen Gründen und zum Schutz der Tiere selbst, sollte auf eine Fütterung verzichtet werden. Es unterstützt den Naturschutz und die Artenvielfalt.

Um diesen Schutz zu erreichen, ist das Füttern von Tauben und Krähen daher im gesamten Stadtgebiet verboten.

Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, das Füttern von Tauben und Krähen zu unterlassen und weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Fütterungsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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