Volltextsuche auf: https://www.loerrach.de
Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Bebauungspläne sollen Wohngebiete schützen


„Das Planungsziel der beiden Bebauungspläne ist es nicht, Vergnügungsstätten ganz zu verbieten, sondern sie in den dafür geeigneten Kerngebieten zu halten, wie es in Lörrach beispielsweise die Innenstadt ist. In den Gebieten in Haagen und Brombach befinden sich in unmittelbarer Nähe Wohngebiete. Wir wollen diese Gebiete und die Menschen, die dort leben, vor den negativen Auswirkungen, wie beispielweise nächtlichem Lärm, schützen. Die Bebauungspläne machen dies möglich,“ erklärt Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić.

Einen Einblick darüber, was sich hinter dem Begriff Vergnügungsstätte verbirgt, gab in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik Dr. Donato Acocella. Inhaber des gleichnamigen Büros für Stadt- und Regionalentwicklung. Vergnügungsstätten sind definiert als Gewerbebetriebe, die auf verschiedenste Weise unter Ansprache des Sexual-, Spiel- oder Geselligkeitstriebs bestimmte Freizeitangebote vorhalten. Somit werden beispielsweise Tanzlokale oder auch Spielhallen als Vergnügungsstätte gesehen. Je nachdem wie viele Spielautomaten in einer Gaststätte aufgestellt sind, können auch diese zu den Vergnügungsstätten gezählt werden.

Ein beschlossener Bebauungsplan macht die Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet möglich. Der Gemeinderat hat bereits im Dezember 2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Lörracher Straße/ Hellbergstraße“ beschlossen, im Mai 2019 geschah dies für die Ortsmitte Haagen. Um Zeit für eine genaue Evaluierung und Erstellung eines Bebauungsplanes zu gewinnen, wurden zunächst für beide Gebiete Veränderungssperren als Satzung beschlossen. Diese laufen in diesem Jahr aus. Beide Bebauungspläne setzen fest, dass sowohl in der Ortsmitte Haagen, als auch im Gebiet Lörracher Straße/Hellbergstraße keine Vergnügungsstätten zulässig sind.

Durch den Ausschluss von sämtlichen Arten von Vergnügungsstätten wird der Empfehlung des aktuellen Vergnügungsstättenkonzeptes für das gemeinsame Oberzentrum Lörrach/Weil am Rhein gefolgt, welches darauf abzielt, die Wohnnutzung zu schützen und das Ortsbild zu wahren. Im Zuge der Auslegungen beider Bebauungspläne gab es seitens der Öffentlichkeit keine Einwände oder Stellungnahmen.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

Nach oben