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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Sie haben die Wahl!


In den vergangenen Wochen hatte das Wahlbüro bereits alle Hände voll zu tun und stellte bis zum jetzigen Zeitpunkt 10.500 Briefwahlunterlagen aus. „Wir sind gespannt, ob das große Interesse anhält und eine hohe Wahlbeteiligung zu erwarten ist“, so Yvette Heinze, Leiterin des Wahlbüros der Stadt Lörrach. Gleichzeitig möchte das Wahlbüro auf folgende Punkte vor der Wahl aufmerksam machen:

  • Corona-bedingt wurde die Anzahl der Urnenwahlbezirke reduziert und vornehmlich Sporthallen als Wahllokale bestimmt. Jeder Wähler sollte daher unbedingt nochmals auf die Angaben seiner Wahlbenachrichtigung schauen.
  • Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag, 18 Uhr, beantragt werden. So kurz vor dem Wahltermin ist dies dann allerdings nur persönlich im Wahlbüro im Rathaus möglich. Beantragte aber nicht zugegangene Briefwahlunterlagen sind dem Wahlbüro bis spätestens Samstag, 12 Uhr, zu melden (E-Mail: wahlen(at)loerrach.de). Danach können nicht zugegangene Briefwahlunterlagen nicht mehr neu ausgestellt werden.
  • Für Wähler gilt im Wahllokal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
  • Alle Stimmzettel sind am rechten oberen Rand mit einer ertastbaren Kennung in Form eines eingestanzten Loches versehen. Damit können blinde oder sehbehinderte Wähler, die sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen, orientieren.
  • In den Wahlbezirken 10 (Tüllinger Höhe) und 13 (Sporthalle Brombach) werden wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wähler durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe des Wählers zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.

Weitere Informationen zur Landtagswahl sowie die Kontaktdaten des Wahlbüros sind auf der städtischen Homepage unter www.loerrach.de/wahlen  aufgeführt.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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