Musizieren in der Fußgängerzone verboten
02.12.2020
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen im Landkreis Lörrach hat die Stadt das Musizieren in der Fußgängerzone bis auf Weiteres untersagt. Durch das Verbot sollen Ansammlungen bei den Musizierenden vermieden werden, bei denen der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Zudem besteht durch Gesang und Blasinstrumente ein erhöhtes Infektionsrisiko. Auch kann je nach Musikinstrument die Maskenpflicht in der Fußgängerzone nicht eingehalten werden.