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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Fahrradfahren in der Lörracher Fußgängerzone


Der CDU-Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2020 behandelt, mit dem Auftrag an die Verwaltung „die Fragestellung zum Fahrradverkehr in der Fußgängerzone zu bearbeiten“. Da die städtische Vorgehensweise in der AUT-Sitzung zu Irritationen geführt hatte, wird der CDU-Antrag in der überarbeiteten Vorlage zur Abstimmung gestellt und von der Verwaltung die Ablehnung des CDU-Antrages empfohlen. Aus den vorliegenden Unfallzahlen ergibt sich aktuell kein Handlungsbedarf und auch nach der mehrheitlichen Meinung des hierzu begleitend eingerichteten Runden Tisches, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen des Gemeinderats, Polizei, Einzelhandel, Senioren- und Behindertenbeirat, Interessengruppen sowie der Verwaltung, sollte zuerst eine alternative Route geschaffen werden, bevor ein Verbot für Radfahrer in der Fußgängerzone eingerichtet wird. Als Alternative schlägt die Verwaltung einen „Bypass zur Innenstadt“ vor, die Einrichtung einer Fahrradstraße im Bereich Spitalstraße-Weinbrennerstraße. In einer Fahrradstraße wird dem erhöhten Schutzbedürfnis des Radverkehrs Rechnung getragen, indem Radfahrer grundsätzlich Vorrang genießen. So dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer zum Beispiel auch nebeneinander fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Der Autoverkehr kann auf Fahrradstraßen zugelassen werden.

Da die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Verkehrswende mitnehmen will, wird sie die Fahrradstraße planen und danach nochmal dem Gemeinderat vorstellen. Der Text der Beschlussvorlage wurde daher von „auszuweisen“ auf „planerisch vorzubereiten“ geändert. Zudem wird der Gemeinderat nach Vorlage der Pläne über die endgültige Ausweisung entscheiden. Auch der Begriff der „Fahrradstraße“ und deren Bedeutung wurde in der überarbeiteten Beschlussvorlage 195a erläutert.

Die Erweiterung von Fahrradabstellanlagen sowie der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zur gegenseitige Rücksichtnahme in der Fußgängerzone ist in der AUT-Sitzung positiv aufgenommen worden und daher in der überarbeiteten Beschlussvorlage unverändert geblieben.

Der Gemeinderat hatte der Verwaltung den Auftrag gegeben, den Fahrradverkehr zu verdoppeln. Durch eine Verdoppelung des Fahrradverkehrs wird es auch zu mehr Konfliktsituationen im Straßenverkehr, auch in der Fußgängerzone, kommen. Daher ist die Verwirklichung eines „Bypass Innenstadt“ sehr wichtig. Sollte der Gemeinderat der Planung der Fahrradstraße zustimmen, ist ein Jahr nach deren Einrichtung vorgesehen, die Gesamtsituation von zu Fußgehenden und Radfahrenden in der Fußgängerzone zu untersuchen und den Sachverhalt im Sinne des CDU Antrages für den Bereich der Kernfußgängerzone zu prüfen. „Unser Antrieb ist, gute Angebote, wie den Bypass zur Innenstadt, zu schaffen, anstatt Verbote zu erlassen“, bekräftigt Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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