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Landkreis Lörrach überschreitet Inzidenzwert von 50 – Weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben


Durch die Ausrufung der Pandemiestufe 3 in Baden-Württemberg und die entsprechende Aktualisierung der Landesverordnung gelten bereits seit dem 19. Oktober landesweit strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wie die erweiterte Maskenpflicht oder Beschränkungen bei Ansammlungen und Veranstaltungen. Mit Überschreitung des kritischen Inzidenzwertes im Landkreis Lörrach müssen diese nun weiter verschärft werden. Der Landkreis Lörrach hat vor diesem Hintergrund eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen erlassen, die vom 24. Oktober bis 30. November 2020 gelten. Die Änderungen ergänzen die bereits bestehenden Regelungen und umfassen damit auch in der Stadt Lörrach folgende Bereiche:

-   Einrichtung einer Sperrstunde: Der Gastronomiebetrieb ist von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

-   Allgemeine Maskenpflicht auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen

-   Maskenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen. Sofern durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen ein Mindestabstand von 1,5 Meter sichergestellt werden kann, kann die Bedeckung vorübergehend entfernt werden.

-   Verbot des Ausschanks von alkoholischen Getränken bei Sportwettkämpfen und -wettbewerben.

Des Weiteren gilt in Lörrach in der Fußgängerzone eine Maskenpflicht. Die grundsätzliche Maskenpflicht in Fußgängerbereichen wurde in einem Schreiben des Ministeriums für Soziales und Integration vom 18. Oktober 2020 bestätigt.

„Jetzt gilt es einen zweiten Lockdown des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft zu vermeiden. Wir sind uns bewusst, dass die verschärften Maßnahmen nicht nur für unsere Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere auch für die Gastronomiebetriebe in unserer Stadt massive Einschränkungen bedeuten“, so Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Die drastisch steigenden Infektionszahlen auch bei uns im Landkreis machen diese neuen Regelungen jedoch notwendig. Wir appellieren an die Menschen, die Maßnahmen einzuhalten und so eine immer stärkere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.“

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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