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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Finale Verfahrensschritte im Planungsrecht Zentralklinikum erreicht


„Mit dem Zentralklinikum in Lörrach haben wir einen wichtigen Schritt für eine gute und langfristige medizinische Versorgung der Menschen gemacht“, erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Wir sind stolz darauf, das Planungsrecht für dieses Jahrhundertprojekt termingerecht geschafft zu haben. Die Leistung ist besonders in Hinblick auf den ambitionierten Zeitplan zu würdigen. Mein Dank gilt insbesondere auch den Mitarbeitenden in der Verwaltung, die durch ihren Einsatz die Einhaltung des engen Zeitplans möglich gemacht haben.“

Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Zentralklinikum“. Die geplanten Nutzungen und die mit der Ansiedlung verbundene erforderliche Verlegung der L 138 können nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach – Inzlingen entwickelt werden. Hier ist das Plangebiet im Bereich „Entenbad-Ost“ bisher als gewerbliche Baufläche dargestellt. Angrenzend an die bisherigen gewerblichen Bauflächen werden durch den Bebauungsplan zudem landwirtschaftliche Flächen neu überplant. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zentralklinikum“.

Mit dem Bebauungsplanverfahren „Zentralklinikum“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Zentralklinikums auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Sondergebiet „Zentralklinikum“ vorgesehen. Im Einzelnen soll mit der Planung eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bau verschiedener Nutzungseinheiten geschaffen werden: Zentralklinikum einschließlich Hubschrauberlandeplatz, Zentrum für seelische Gesundheit, Parkhaus, Haus des Gesundheitswesens (Apotheke, Verkauf von Sanitätswaren, Fitnesseinrichtung, Reha/Physiopraxis, Patienten-/Mitarbeiterwohnungen, Kinderbetreuungseinrichtung), Ärztehaus, Rettungswache sowie Versorgungszentrale.

Des Weiteren sollen perspektivische Entwicklungsflächen und Erweiterungspotentiale planungsrechtlich vorgehalten werden.

Das Großprojekt „Zentralklinikum“ bedarf einer engen Abstimmung zwischen allen Beteiligten der Planungen. „Wir freuen uns sehr, das Schaffen von Planungsrecht für dieses Projekt erfolgreich abschließen zu können. Dies ist nur aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden, unseren externen Planungs- und Ingenieurbüros und vor allem mit den Kliniken des Landkreises Lörrach gelungen“, so Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić: „Wir können planen und wir können bauen! Denn zu unseren Aufgaben gehörte neben dem Planungsrecht auch die Baulandbereitstellung nebst dem elementaren Bestandteil der Landstraßenverlegung, wozu ein intensives Planfeststellungsverfahren notwendig war.“

Der Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften tritt mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft. Die Änderung des Flächennutzungsplanes muss vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt werden, bevor auch dieser mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam wird.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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