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Ein Stapel Zeitungen und ein Tablet

Maskenpflicht im öffentlichen Raum


Demnach gilt ab heute, 19. Oktober, in ganz Baden-Württemberg eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum. Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände, Veranstaltungen auf maximal 100 Teilnehmende begrenzt.

Es gilt die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen, in öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Daher gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen wie auch für alle Lörracher Wochenmärkte die Maskenpflicht. Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum sind auf maximal 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt, private Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen wie auch öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind untersagt. Die Grenze von 10 Personen bei privaten Veranstaltungen gilt nicht, wenn die Teilnehmenden in gerader Linie verwandt oder Geschwister und deren Nachkommen sind.

Für Gaststätten gilt ebenfalls die Personenobergrenze von 10 Personen oder zwei Haushalten für die Belegung von Tischen.

Für Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich sowie für Kinos sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum zulässig, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zugewiesen werden. Personen mit derselben Rechnungsadresse dürfen bis zu vier Sitzplätze ohne Abstand zugewiesen werden, sofern deren Tickets gemeinsam bestellt wurden.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet auf den Verkehrswegen, Verkehrsflächen und in allen Publikumsbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, zudem hat die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm zu folgen. Zudem muss der zuständigen Ortspolizeibehörde vorab ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt werden.

Damit folgt die Stadt Lörrach dem Erlass der baden-württembergischen Landesregierung sowie den Empfehlungen der Bundesregierung.   
In den Räumen der Stadtverwaltung gilt bereits die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht sowohl für die Besucherinnen und Besucher wie für die Beschäftigten. Ebenso im öffentlichen Personennahverkehr.
 
Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) wird ab sofort wieder die Einhaltung der Maßnahmen aus der Corona-Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren, die Kontrolldichte deutlich intensivieren und in der Folge auch mit Bußgeldern belegen.

„Die Maßnahmen der Landesregierung dienen dazu, die bereits begonnene zweite Welle der Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir appellieren eindringlich an die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger zur Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandregeln,“ appelliert Oberbürgermeister Jörg Lutz. „Nur so können wir gemeinsam den starken und kritischen Anstieg der Infektionszahlen beeinflussen und einen möglichen zweiten Lockdown verhindern.“

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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