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Neue Regelungen auf den Lörracher Friedhöfen


Die Abdankungshallen auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen Brombach, Haagen und Hauingen können unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen wieder für Trauerfeiern genutzt werden. Um den Gesundheitsschutz der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, wurde die Einzelbestuhlung auf einen Abstand von zwei Metern eingerichtet. Auf Grund dieser Regel sind bei Trauerfeiern in der Abdankungshalle auf dem Hauptfriedhof 30, in Brombach 20, in Haagen 17 und in Hauingen 25 Personen zulässig. Im Eingangsbereich der jeweiligen Abdankungshallen sind Desinfektionsstationen installiert und die notwendigen Verhaltensregeln aufgeführt. Beim Betreten der Abdankungshallen wird das Tragen eine Mund-Nase-Bedenkung empfohlen, die auf dem Sitzplatz abgenommen werden kann. Das Singen ist während den Trauerfeiern nicht erlaubt.
 
Auf dem Hauptfriedhof können die Angehörigen wieder von den Verstorbenen in den Abschiedsräumen Abschied nehmen. Auch hier sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur maximal fünf Personen gleichzeitig erlaubt.
 
„Wir hoffen, dass mit den weiteren Lockerungen der Corona-Verordnung bei Trauerfeiern, die Trauerbewältigung der Angehörigen erleichtert wird,“ erklärt Oberbürgermeister Jörg Lutz.

Stabsstelle Medien und Kommunikation

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